In Deutschland werden aktuell nur noch wenige Moschusenten kommerziell gehalten. Der Begriff Moschusente bezeichnet im Allgemeinen die Wildform (Cairina moschata). Die domestizierte Form wird korrekterweise als Flug-, Barbearie-, oder Warzenente bezeichnet. Um den Anforderungen des Tierschutzgesetzes (TierSchG) bei der Haltung von Moschusenten gerecht zu werden, finden neben den grundsätzlichen Bestimmungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) die Europaratsempfehlungen in Bezug auf Moschusenten Beachtung. Des Weiteren findet in Niedersachsen die Vereinbarung zur Weiterentwicklung von Mindestanforderungen an die Haltung von Moschusenten Anwendung. Diese ist eine Weiterentwicklung der bis 2005 geltenden Vereinbarung. Die sog. „Moschusentenvereinbarung“ ist eine Vereinbarung zwischen dem Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) und der Niedersächsischen Geflügelwirtschaft, Landesverband e. V. (NGW). Sie wird auch außerhalb Niedersachsens in anderen Bundesländern als Orientierung genutzt.
Die AG Wassergeflügel des Tierwohlkompetenzzentrums Geflügel hat auf Basis der Vereinbarung einen Leitfaden zur Moschusentenhaltung erarbeitet.
GeflügelWohl im Fokus - Fachwissen für eine tiergerechte Pekingentenmast
Leitfaden für eine tiergerechte Pekingentenhaltung
Um den Anforderungen des Tierschutzgesetzes (TierSchG) bei der Haltung von Pekingenten gerecht zu werden, finden neben den grundsätzlichen Bestimmungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) die Europaratsempfehlungen in Bezug auf Pekingenten Beachtung. Weitere verbindliche konkrete Rechtsverordnungen fehlen aktuell in Deutschland.
Zur Konkretisierung der Europaratsempfehlungen wurde in Niedersachsen eine Vereinbarung getroffen, die die Haltungsanforderungen für Pekingenten präzisiert.
Die sog. „Pekingentenvereinbarung“ ist eine Vereinbarung zwischen dem Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) und der Niedersächsischen Geflügelwirtschaft, Landesverband e. V. (NGW) über die Weiterentwicklung der Mindestanforderungen an die Haltung von Pekingmastenten. Sie wird außerhalb Niedersachsens auch in anderen Bundesländern als Orientierung genutzt.
Die AG Wassergeflügel des Tierwohlkompetenzzentrums Geflügel hat auf Basis der Vereinbarung einen Leitfaden zur Pekingentenmast erarbeitet.
GeflügelWohl im Fokus - Fachwissen für eine tiergerechte Mastgänsehaltung
Leitfaden für eine tiergerechte Mastgänsehaltung
Um den Anforderungen des Tierschutzgesetzes (TierSchG) bei der Haltung von Hausgänsen gerecht zu werden, finden neben den grundsätzlichen Bestimmungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) die Europaratsempfehlungen in Bezug auf Hausgänse Beachtung. Weitere verbindliche konkrete Rechtsverordnungen fehlen aktuell in Deutschland.
Zur Konkretisierung der Europaratsempfehlungen wurde in Niedersachsen eine Vereinbarung getroffen, die die Haltungsanforderungen für Hausgänse präzisiert.
Die sog. „Gänsehaltungsvereinbarung“ ist eine Vereinbarung zwischen dem Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) und der Niedersächsischen Geflügelwirtschaft, Landesverband e. V. (NGW) über Mindestanforderungen an die Haltung von Gänsen in Aufzucht und Mast. Sie wird außerhalb Niedersachsens auch in anderen Bundesländern als Orientierung genutzt.
Die AG Wassergeflügel des Tierwohlkompetenzzentrums Geflügel hat auf Basis der Vereinbarung einen Leitfaden zur Mastgänsehaltung erarbeitet.
Tierwohlorientiertes Auslaufmanagement bei Mastgänsen
Wie kann eine tierwohlgerechte Auslaufgestaltung aussehen?
Neben wenigen Vollerwerbsbetrieben in den für Deutschland typischen Gänseregionen wird die Gänsemast hierzulande überwiegend im landwirtschaftlichen Nebenerwerb zur Direktvermarktung mit Haltung der Tiere im Freiland betrieben. Hierfür sollte ein entsprechend großer Grünauslauf vorgehalten werden. Spätestens ab der 9. Lebenswoche, wenn die Gänse voll befiedert sind, ist ein Zugang zur Weide zu ermöglichen. Der Weideauslauf muss den Tieren das ganze Jahr, bzw. die gesamte Haltungsperiode, zur Verfügung stehen und kann wesentlich zur bedarfsgerechten und kostengünstigen Ernährung der Tiere beitragen.