Aufstallpflicht bleibt Herausforderung
LWK Niedersachsen informiert über erforderliche Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Tierwohls während der Aufstallungspflicht
Das hochpathogene Gefügelpestvirus wurde seit Anfang November vermehrt vor allem in Norddeutschland nachgewiesen. Aufstallgebote sind die Folge. Ein Webseminar der LWK Niedersachen gab Tipps zum Umgang im Mobilstall.
Die Aufstallpflicht für Geflügel ist in mehreren Bundesländern bzw. Landkreisen verhängt worden. Damit soll das Risiko eines Geflügelpest-Eintrags in Nutzgeflügelbestände verringert werden. Die Aufstallpflicht stellt nicht nur große Betriebe, sondern auch Mobilstall- und Hobbygeflügelhalter vor Herausforderungen. Die LWK Niedersachsen hat zur Unterstützung der Geflügelhalter zwei Webseminare zum Thema durchgeführt. Sie fanden im Rahmen des Projektes „Netzwerk Fokus Tierwohl“ statt und richteten sich vornehmlich an Geflügelhalter mit Mobilställen oder Hobbyhaltungen. Es nahmen jeweils mehr als 60 Personen teil.
Rechtliche Regelungen
Beim Webseminar gab Marek Milewski von der Task Force Veterinärwesen beim Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, LAVES, einen Überblick über den aktuellen Stand der Verbreitung der Geflügelpest in Norddeutschland. Zudem sprach er rechtliche Rahmenbedingungen im Seuchenfall an und erläuterte die unterschiedlichen Regelungen für Sperr- und Beobachtungsgebiete. Fragen der Teilnehmer machten deren Sorgen deutlich. So gelten im Sperrbezirk Verbringungsverbote etwa für Futter. Milewski beruhigte: „Das Futter darf noch in den Sperrbezirk hineingebracht werden, aber nicht mehr heraus. Die Versorgung der Tiere ist sichergestellt.“ Zur möglichen Dauer einer Aufstallungspflicht gibt es keine festen Zahlen. Sie richtet sich regional nach dem aktuellen Seuchengeschehen und dem Vogelzuggeschehen. Laut dem LAVES-Mitarbeiter gibt es zwar einen Impfstoff gegen die Geflügelpest, dieser darf aber in Deutschland aufgrund von EU-Regelungen nicht verwendet werden.
Als zweite Referentin widmete sich Christina Schulte den Managementmaßnahmen zur Aufrechterhaltung des Tierwohls während der Aufstallungspflicht. Die Beraterin für Geflügelhaltung bei der LWK Niedersachsen verdeutlichte, dass Hühner Gewohnheitstiere sind und der tägliche Auslauf fest in ihrer inneren Uhr verankert ist. Fällt dieser weg, führt das unweigerlich zu Stress. Dennoch gibt es vielfältige Möglichkeiten, diesen Stress zu reduzieren.
Beschäftigung ist A und O
Wichtige Faktoren sind laut Schulte eine lockere und trockene Einstreu und das Angebot von mindestens drei verschiedenen, manipulierbaren Beschäftigungsmaterialien. Zusätzlich kann für die Tiere vor dem Stall ein Scharrbereich eingerichtet werden, der für Wildvögel selbstverständlich nicht zugänglich sein darf. Hennen sammeln sich in den Zeiten, in denen sie gewöhnlich den Stall verlassen, an den geschlossenen Luken. Hier können schräggestellte Bretter Abhilfe schaffen, um ein Erdrücken einzelner Tiere zu verhindern. Schulte gab zudem Tipps zur Futterqualität, Belüftung und weitere Hygienemaßnahmen im Mobilstall.
Die Webseminare wurden von den Teilnehmern positiv bewertet. Auch künftig wird die LWK zusammen mit dem Projekt „Netzwerk Fokus Tierwohl“ Veranstaltungen zu aktuellen Fragen der Rinder-, Schweine- und Geflügelhaltung anbieten.
Autorin: Alexandra Koch, Landwirtschaftskammer Niedersachsen