Strategien zum Ausstieg aus dem Kükentöten
Der Deutsche Bundestag hat am 20. Mai 2021 das Gesetz des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zum Verbot des Kükentötens beschlossen. Es trat am 1. Januar 2022 in Kraft. Des Weiteren ist ab Januar 2024 die Geschlechtsbestimmung im Ei nur noch vor dem 7. Bruttag erlaubt. Eine Onlineveranstaltung des bundesweiten Projektes Netzwerk Fokus Tierwohl stellte Landwirten und Betriebsleitern Strategien zum Ausstieg vor und stieß damit auf durchweg positives Echo.
Die Veranstaltung eröffneten Frank Hartmann und Dietmar Tepe vom Verein für kontrollierte alternative Tierhaltungsformen e.V. (KAT). Zuerst stellte Tepe kurz den Verein, seine Wirkungskreise sowie den Unterschied von Kopf- und Schlupfäquivalent vor. Anschließend präsentierte Hartmann mögliche Empfehlungen zur Haltung der Bruderhähne. Er betonte, dass es sich um Kompromisslösungen innerhalb der Arbeitsgruppe handele und dass sich die Praxistauglichkeit mit der Zeit zeigen würde. Weiterhin wurden die zugelassenen Selektionsverfahren der Geschlechtsbestimmung, die Rückverfolgbarkeit und die Kontrollen seitens des KAT-Systems besprochen.
Im zweiten Vortrag stellte Mario Möckel von Lohmann Süd die Möglichkeiten der In-Ovo-Geschlechtsbestimmung vor. Zu Beginn ging er kurz auf die auf rechtlichen Grundlagen ein, um danach die unterschiedlichen Methoden im Hinblick auf Anwendungszeitpunkt, Fehlerquoten und Kosten zu erläutern. Er kritisierte, dass einige der genannten Systeme mit der Verschärfung der Bestimmung ab 2024 nicht weiter angewendet werden können. Möckel betonte hier den hohen Forschungsbedarf.
Zum Schluss berichtete Annalina Behrens vom Erzeugerzusammenschluss Fürstenhof von ihren Erfahrungen in der Haltung und Aufzucht von Bruderhähnen. Dabei ging sie auf die fünf wesentlichen Herausforderungen ein.
- Haltung
- Fütterung
- Schlachtung und Zerlegung
- Vermarktung der teureren Eier
- Vermarktung des speziellen Fleisches
Seit 2011 zieht der Erzeugerzusammenschluss Fürstenhof alle lebensfähigen Küken auf und konnte in dieser Zeit viele Erkenntnisse zu Gruppengröße, Strukturierung von Stall und Voliere sowie zum Beschäftigungsmaterial sammeln. Für Behrens hat sich die Freilandhaltung für die Bruderhähne am besten bewährt. Bei dieser Haltungsform können auch Gruppen von reinen Hähnen stressfrei gehalten werden, so ihr Tipp an die Teilnehmer. Auch die negativen Seiten der Bruderhahnaufzucht wie zum Beispiel den höheren Futterverbrauch aufgrund der ungünstigeren Futterverwertung sprach sie an. Gleichzeitig ging sie aber auch auf die Vermarktungsmöglichkeiten für das Fleisch der Bruderhähne ein.
Als größtes Problem für die Bruderhahnaufzucht sehen Möckel und Behrens die fehlenden Schlachtstätten an. Die Tiere passen schlecht in das konventionelle Schlachtsystem bzw. sind sie schwer über die vorhandenen Strecken zu integrieren. Diese und die fehlende Struktur für kleinere Betriebe, die nicht dem KAT angeschlossen sind, wurden zum Schluss diskutiert. Alle Referenten waren sich einig, dass es bei der Bruderhahnaufzucht noch Verbesserungspotential gibt und die Akzeptanz beim Endverbraucher gestärkt werden muss. Möckel und auch Behrens stellten weiter heraus, dass gerade die Ungleichbehandlung deutscher Betriebe durch die Gesetzgebung ab 01. Januar 2022 im Vergleich zu anderen EU-Staaten abgefangen werden muss. Wie dies geschehen kann ist noch fraglich, entsprechend sehen Hartmann und Tepe diesen Punkt ebenfalls als kritisch an.
Autorin: Sophie Klinkhart, Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum