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Organisches Material

4.1 Beschäftigungsmaterial

Seit August 2021 gelten die Vorgaben der neuen TierSchNutztV zum „faserreichen organischen Beschäftigungsmaterial“. Beschäftigungsmaterialien gehören grundsätzlich in den Aktivitätsbereich, für Sauen bei geschlossenem Kastenstand muss trotzdem mindestens ein Beschäftigungsmaterial erreichbar sein.

Zur Auslebung des Nestbautriebs werden Sauen vor der Geburt veränderbare Materialien zur Verfügung gestellt. Zur Abgrenzung von Nestbau- und Beschäftigungsmaterial ist zu beachten:

  • Jutesäcke bei geschlossenem Kastenstand gelten als Nestbaumaterial und nicht als Beschäftigungsmaterial.
  • Baumwoll-/Sisalseile sind zusätzliches Beschäftigungsmaterial für die Sau.
  • Auch bei Einstreu in der Bucht, welche als Nestbaumaterial dient, ist ein zusätzliches Beschäftigungsmaterial für die Sau vorgeschrieben (für säugende Sauen eignen sich z. B. Weichholz, Stroh-/Luzernepresslinge). Allerdings kann die Einstreu parallel als Beschäftigungsmaterial für die Ferkel angesehen werden.

Achten Sie auf eine gute Fixierung der Jutesäcke oder halten Sie einen zweiten Jutesack als „Sicherheitszuschlag“ vor. Für Sauen darf der Abstand des Sackes zum Boden höchstens 40 – 45 cm betragen („bodennah“ = Abstand der Schnauze zum Boden bei gerader Körperhaltung), eine zu niedrige Anbringung ist aus hygienischer Sicht unvorteilhaft (Abb. 59). 41

Für den Einsatz in der Abferkelbucht sollte entsprechend auf die Eignung für Ferkel und Sau bzw. auf ausreichende Mengen der jeweiligen Beschäftigungsmaterialien geachtet werden. Für Saugferkel sind neben Jutesäcken (Abb. 59 und Video 14) auch Baumwollseile gut geeignet, die aber nicht höher als 15 cm vom Boden entfernt angebracht sein dürfen (Abb. 60). Aus hygienischen Gründen sollten sie aber nicht bis auf den Boden reichen.

Im Zeitraum nach der Geburt bzw. während des Freilaufs ist die Gabe von Heu und/oder Stroh zusätzlich über eine Raufe empfehlenswert (Video 15). Diese sollte über dem Trog oder einer schlitzreduzierten Fläche angebracht sein und Erkundungsverhalten (Wühlen) ermöglichen (Abb. 61).

Hinweis

Laut TierSchNutztV ist ein Beschäftigungsmaterial für jeweils 12 Tiere erforderlich!

Bei durchschnittlichen Wurfgrößen werden also mindestens zwei Materialien allein für die Ferkel benötigt.