GeflügelWohl im Fokus - Fachwissen für eine tiergerechte Pekingentenmast
- Dr. Christine Ahlers, Thüringer Tierseuchenkasse
- Dr. Theresa Bormann, Bundesverband Bäuerliche Gänsehaltung
- Michael Claßen, Landwirt
- Dr. Lea Klambeck, Hochschule Osnabrück
- Wilhelm Kollmer-Heidkamp, Landwirt
- Pia Niewind, Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
- Dr. Stephanie Riederer, Deutscher Tierschutzbund e.V.
- Jule Schättler, Landwirtschaftskammer Niedersachsen
- Marc-Andre Kruse-Friedrich, DLG e.V.
- Marc Schneeweis, medianet elektronische Kommunikation & Marketing GmbH
- Oliver Sahner, medianet elektronische Kommunikation & Marketing GmbH
Förderhinweis
Dieses Dokument wurde im Rahmen des Verbundprojektes Netzwerk Fokus Tierwohl, Förderkennzeichen 28N-4-013-01 bis 28N-4-013-17, durch die Arbeitsgruppe „Wassergeflügel“ des Tierwohl-Kompetenzzentrums Geflügel erarbeitet und durch DLG e.V. und FiBL Deutschland e.V. methodisch-didaktisch aufbereitet.
Das Verbundprojekt der Landwirtschaftskammern und landwirtschaftlichen Einrichtungen aller Bundesländer hat das Ziel, den Wissenstransfer in die Praxis zu verbessern, um rinder-, schweine- und geflügelhaltende Betriebe hinsichtlich einer tierwohlgerechten, umweltschonenden und nachhaltigen Nutztierhaltung zukunftsfähig zu machen.
Das Projekt wird gefördert durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.
Alle Informationen und Hinweise ohne jede Gewähr und Haftung.
Herausgeber
DLG e.V.
Fachzentrum Landwirtschaft
Eschborner Landstraße 122
60489 Frankfurt am Main
FiBL Deutschland e.V.
Bereich Tierwohl
Kasseler Straße 1a
60486 Frankfurt am Main
Vervielfältigung und Übertragung einzelner Textabschnitte, Zeichnungen oder Bilder (auch für den Zweck der Unterrichtsgestaltung) sowie Bereitstellung des Merkblattes im Ganzen oder in Teilen zur Ansicht oder zum Download durch Dritte nur nach vorheriger Genehmigung durch die fachlich zuständige Geschäftsstelle des Tierwohl-Kompetenzzentrums und DLG e.V., Servicebereich Marketing, Tel. +49 69 24788-209, [email protected]
Stand: September 2023
Vorwort
Der Leitfaden wurde im Rahmen des Netzwerks Fokus Tierwohl erstellt. Das Projekt „Fokus Tierwohl" wird als Teil des Bundesprogramms Nutztierhaltung vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gefördert. Es handelt sich dabei um ein Verbundprojekt der Landwirtschaftskammern und landwirtschaftlichen Einrichtungen aller Bundesländer mit dem Ziel, den Wissenstransfer in die Praxis zu verbessern, um schweine-, geflügel- und rinderhaltende Betriebe hinsichtlich einer tierwohlgerechten, umweltschonenden und nachhaltigen Nutztierhaltung zukunftsfähig zu machen. Erstmalig wird in diesem Netzwerk fachspezifisches Wissen gebündelt, der Erfahrungsaustausch zwischen Praktikern, Wissenschaftlern, Beratern und anderen Gruppen organisiert und damit die Wissens-Vernetzung innerhalb der Branche ermöglicht und gefördert.
1 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen in diesem Leitfaden die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.

(© Regine Revermann, LWK Niedersachsen)
Einleitung
Um den Anforderungen des Tierschutzgesetzes (TierSchG) bei der Haltung von Pekingenten gerecht zu werden, finden neben den grundsätzlichen Bestimmungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) die Europaratsempfehlungen in Bezug auf Pekingenten Beachtung. Weitere verbindliche konkrete Rechtsverordnungen fehlen aktuell in Deutschland.
Zur Konkretisierung der Europaratsempfehlungen wurde in Niedersachsen eine Vereinbarung getroffen, die die Haltungsanforderungen für Pekingenten präzisiert.
Die sog. „Pekingentenvereinbarung“ ist eine Vereinbarung zwischen dem Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) und der Niedersächsischen Geflügelwirtschaft, Landesverband e. V. (NGW) über die Weiterentwicklung der Mindestanforderungen an die Haltung von Pekingmastenten. Sie wird außerhalb Niedersachsens auch in anderen Bundesländern als Orientierung genutzt.
In dieser Vereinbarung verpflichten sich Tierhalter und Tierhalterinnen dazu, die dort aufgeführten Mindestanforderungen an die Pekingentenhaltung einzuhalten. Diese gelten ab einem Tierbestand von 500 Pekingenten und umfassen sowohl die Aufzucht als auch die Mast.
Der Tierhalter oder die Tierhalterin muss nach § 2 Nr. 3 TierSchG über die entsprechenden Kenntnisse und Fähigkeiten zur angemessenen Ernährung, Pflege und verhaltensgerechten Unterbringung der Tiere verfügen und der zuständigen Behörde auf Verlangen die Sachkunde nachweisen.
Als Nachweis der Sachkunde gelten nach Pekingentenvereinbarung
- eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Landwirtin/Landwirt oder Tierwirtin/Tierwirt mit jeweils spezieller Berücksichtigung der Geflügelhaltung (z. B. „Überbetriebliche Ausbildung Geflügel“ auf dem Lehr- und Forschungsgut Ruthe der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover) oder
- ein erfolgreich abgeschlossenes Studium der Agrarwissenschaften oder der Tiermedizin oder
die Haltung von Pekingmastenten über mindestens ein Jahr bzw. acht Mastdurchgänge ohne tierschutzrechtliche Beanstandungen der zuständigen Behörde mit nicht weniger als 500 Pekingenten und tierärztlichem Bestandsbetreuungsvertrag.
Bei Zweifeln an der Sachkunde im Einzelfall, kann sich die zuständige Behörde diese im Rahmen eines Fachgesprächs nachweisen lassen. Die vorliegende Ausarbeitung soll Sachkunde im Bereich der Pekingentenhaltung vermitteln. Sie kann im Rahmen der überbetrieblichen Ausbildung eingesetzt oder zum Selbststudium z. B. als Vorbereitung auf das o. g. Fachgespräch verwendet werden.

Verhalten von Pekingenten
Das natürliche und artspezifische Verhalten von Pekingenten hat sich trotz Domestizierung und intensiver Leistungszucht kaum verändert.
Veränderungen treten jedoch bei der Flugfähigkeit auf, Auflösung bei der Paarbindung, teilweiser Verlust der Brutfähigkeit sowie Verringerung der Aggressivität und des Fluchtverhaltens gegenüber dem Menschen.
Die Pekingente hat als Stammart die Stockente (Anas platyrhynchos). Im Gegensatz zur Moschusente (Cairina moschata) weist sie bzgl. Körperbau und Verhalten eine große Anpassung an Wasser auf. Moschusenten hingegen ruhen beispielsweise erhöht auf Bäumen und nutzen Bademöglichkeiten eher weniger. Eine klare Abgrenzung beider Arten hinsichtlich ihres Verhaltens und ihrer Ansprüche an die Haltungsumwelt muss entsprechend vorgenommen werden.
Abb. 2 zeigt die Verteilung des Verhaltens der Tiere über den Tag. Das Ruhen und Putzen nehmen die meiste Zeit in Anspruch. Die Tiere sind auch nachts aktiv, die Hauptaktivitätszeiten liegen jedoch in der Morgen- und Abenddämmerung. Die Pekingente unterscheidet sich damit im Verhalten grundsätzlich vom Huhn.
Die Verhaltensweisen lassen sich in sog. Funktionskreise einteilen (z. B. Fortbewegungsverhalten), die im jeweiligen Funktionsbereich (z. B. eingestreuter Bereich) ausgeübt werden.
Funktionskreis vs. Funktionsbereich
- Funktionskreis: Ein nach funktionellen, zielführenden Gesichtspunkten ausgerichtetes Verhaltenssystem mit entsprechender Bewegungskoordination
- Funktionsbereich: Der räumliche Bereich des Haltungssystems, in dem ein (oder mehrere) Funktionskreis(e) ausgelebt werden
Im Folgenden wird auf das Verhalten der Ursprungs-/Wildform eingegangen. Auf Abweichungen oder Besonderheiten, die sich aufgrund der modernen Haltung der Pekingenten ergeben, wird ergänzend hingewiesen.
Auf das Fortpflanzungsverhalten von Pekingenten wird nicht näher eingegangen, da in der Pekingentenmast die Tiere vor Erreichen der Geschlechtsreife geschlachtet werden.
Fortbewegungsverhalten
Funktionsbereich
- Laufflächen
- Eingestreuter Bereich
Das Fortbewegungsverhalten steht im Wesentlichen im Zusammenhang mit der Nahrungsaufnahme. Pekingenten können im gemächlichen Tempo erhebliche Strecken zu Fuß zurücklegen. Über kurze Strecken können sie schnell laufen und auch auf niedrige Gegenstände hüpfen. Im Mittel erreichen sie Laufgeschwindigkeiten von 0,3-0,6 m pro Sekunde. Mit ihren weit hinten am Körper angesetzten, kurzen Beinen verschieben sie den Schwerpunkt abwechselnd über das jeweils belastete Bein und bewegen ihren Kopf dazu synchron zur Seite. Dadurch entsteht der charakteristische watschelnde Gang.
- Die meisten Hausenten haben ihre Flugfähigkeit durch das gestiegene Körpergewicht verloren.
Futter- und Wasseraufnahmeverhalten
Funktionsbereiche
- Fressplatz/Tränke
- Offene Wasserangebote
Futteraufnahme
Pekingenten haben einen langen, flachen Schnabel, der ca. 7 cm lang und 2,7 cm breit ist. Zur Nahrungsaufnahme ist der Entenschnabel mit seitlichen Hornlamellen ausgestattet, welche es ihr ermöglichen, harte Gräser abzuzupfen und feinste Nahrungspartikel aus dem Wasser zu sieben.
Enten weisen unterschiedliche Techniken zur Nahrungsaufnahme auf. Dazu gehören u. a. das Seihen, Gründeln und Picken.
Das Seihen kann als indirektes Trinken zum Futteraufnahmeverhalten gezählt werden. Das Futter wird mit Hilfe der Lamellen aus dem seitlich austretenden Wasser gefiltert, im Schnabel weitertransportiert und im oberen Bereich gesammelt und abgeschluckt.
Das Gründeln ist eine ebenfalls häufig gezeigte Technik der Nahrungsaufnahme, bei dem im flachen Gewässer der Kopf und Hals unter Wasser getaucht wird und die Nahrung vom Gewässergrund aufgenommen wird.
- Bei Stallhaltung mit offener Wasserfläche als zusätzliches Wasserangebot ist häufig zu beobachten, dass die Tiere ihr Futter zum Wasser tragen und es seihend wieder aufnehmen.
- Beim Schnattern in der Einstreu wird die Einstreu mit dem Schnabel „durchgepflügt“ und nach Futter gesucht.
Wasseraufnahme
Zur Wasseraufnahme tauchen die Tiere ihren Schnabel 2-5 mm in das Wasser. Mit Schnabel- und Zungenbewegungen wird das Wasser angesaugt. Durch das Anheben des Kopfes fließt das Wasser durch den Schnabel und wird abgeschluckt.
- Die Wasseraufnahme über Nippeltränken entspricht bei Enten nicht dem natürlichen Verhalten, bietet aber hygienische Vorteile.
- Mit gestrecktem Hals und Kopf beknabbern die Enten mit geöffnetem Schnabel den Trinknippel und schlucken das austretende Wasser ab.
- Offene Tränken bzw. Bademöglichkeiten, bei denen die Tiere ihren Kopf eintauchen bzw. Badeverhalten zeigen können, bergen bei unzureichendem Sauberhalten ein hygienisches Risiko.
Komfortverhalten
Funktionsbereiche
- Offene Wasserangebote
- Eingestreuter Bereich
Komfortverhalten bezeichnet die vielfältigen Verhaltensweisen, die zur Reinigung und Pflege des Gefieders sowie zur Thermoregulation beitragen und das Wohlbefinden der Tiere steigern. Die Gefiederpflege bzw. das Putzen werden sowohl auf dem Land als auch auf dem Wasser durchgeführt.
Typische Bestandteile der Körper- und Gefiederpflege sind:
Putzen mit Tränke-/Badewasser
- Das mehrmals tägliche Baden gehört zum Komfortverhalten von Enten.
- Enten benetzen durch schnelles Eintauchen von Kopf und Hals und anschließendes ruckartiges Aufrichten das Gefieder mit Wasser. Danach werden die Federn mit dem Schnabel geglättet und geordnet sowie mit dem Sekret der Bürzeldrüse eingefettet.
- Der arttypische Ablauf wird von Knierim et al. (2004) wie folgt beschrieben:
„Die Ente befindet sich auf einer Wasserfläche und leitet das Baden mit dem schnellen Schütteln des Schwanzes ein. Anschließend taucht sie den Kopf bis über die Augen ins Wasser, richtet sich auf und lässt Wasser über den Körper laufen, wobei sie den Körper und die abgehobenen Flügel schüttelt. Diese Bewegung wird in rascher Abfolge mehrmals hintereinander ausgeführt. Danach wird an Land mit dem Schnabel ausführliche Gefiederpflege betrieben.“
Schnabelwaschen
- Durch das Eintauchen des Kopfes ins Wasser werden Schnabel, Nasenlöcher und Augen gereinigt.
- Die Tiere tauchen den Schnabel ins Wasser und blasen Wasser durch die Nasenlöcher.
Putzbewegungen
- Das Putzen des Gefieders erfolgt bevorzugt nach dem Baden und in Kombination mit dem Einfetten durch die Bürzeldrüse. Die Enten fahren mit dem Schnabel, dem Hals, den seitlichen Kopfpartien und der Kehle glättend über ganze Federbezirke oder bearbeiten einzelne Federn.
- Flügelschlagen, Körper- und Kopfschütteln, Kratzen und Beinstrecken können ebenfalls beobachtet werden.


Ruhe-/Schlafverhalten
Funktionsbereiche
- Eingestreuter Bereich
Enten ruhen und schlafen in der Natur entweder geschützt am Land oder auf dem Wasser treibend. Sie ruhen und schlafen nach jeder Mahlzeit. Dazu wird der Kopf zum Ruhen in das Schultergefieder gesteckt oder der Hals in Richtung Rücken gezogen und der Schnabel auf die Brust gelegt. Das Ruhen erfolgt gemeinsam in Gruppen (Synchronisation).


Sozialverhalten
Funktionsbereiche
- Eingestreuter Bereich
- Fressplatz / Tränke
Als Sozialverhalten gelten alle Verhaltensweisen, die Funktionen der Verständigung zwischen den Tieren erfüllen. In freier Natur bilden Enten lockere Sozialverbände ohne Rangordnung. Die Tiere ruhen und fressen gemeinsam in Gruppen. Ab dem dritten Tag erkennen sich die Tiere in kleinen Gruppen, in größeren Gruppen können sich die Tiere jedoch nicht individuell erkennen. Entenküken haben die Neigung, beweglichen Objekten zu- bzw. hinterherzulaufen. Über dieses angeborene Verhalten entwickelt sich die Bindung zur Mutter und den Geschwistern. In der modernen Pekingentenhaltung werden die Tiere entsprechend auf die bestandsbetreuende Person geprägt.
Tiergerechter Umgang mit der Herde und dem Einzeltier
Tierbetreuung und Pflege: Aufgaben der Tierhalterin / des Tierhalters
Die Tierhalterin oder der Tierhalter bzw. die Tierbetreuerin oder der Tierbetreuer hat sich mindestens zweimal täglich durch direkte Inaugenscheinnahme vom Wohlbefinden der Tiere zu überzeugen.
Des Weiteren muss die tierbetreuende Person auch alle Haltungs- und Versorgungseinrichtungen täglich auf ihre Funktionsfähigkeit überprüfen (vgl. TierSchNutztV § 4 Allgemeine Anforderungen an Überwachung, Fütterung und Pflege).
Um eine positive Beziehung zwischen Mensch und Tier zu entwickeln, muss eine Annäherung an das Tier - gleich von den ersten Lebenstagen an - häufig und in ruhiger Art und Weise erfolgen.
Tiergerechter Umgang mit der Herde
Bei allen Arbeiten im Stall muss in ruhiger Art und Weise mit den Enten umgegangen werden, um ein Erschrecken der Tiere bei der Annäherung und unnötige Unruhe in der Herde zu vermeiden:
- Vermeidung abrupter, hastiger Bewegungen
- Keine dauerhaften oder plötzlichen lauten Geräusche
- Kein plötzlicher starker Lichteinfall
Die Enten sollten behutsam an das regelmäßige Ausführen bestimmter Arbeitsgänge gewöhnt werden.
- Das Treiben der Enten muss stets ruhig und langsam erfolgen. Hindernisse, an denen sich die Enten verletzen könnten, sollten zuvor entfernt werden.
- Je kleiner die Gruppe und je ruhiger der Treibvorgang, umso geringer sind die Aufregung der Enten und das Risiko, durch Übereinanderlaufen der Tiere Kratzwunden zu verursachen, die bei der Schlachtung zum Verwurf der Schlachtkörper führen können.
Vor Betreten des Stalles sollten die Enten durch Klopfen an die Tür oder Ansprechen „vorgewarnt“ werden. Die Enten können an die eigene Stimme gewöhnt werden.
Es sollten keine hastigen Fangversuche in der Entenherde unternommen werden. Wenn Einzeltiere aus der Herde genommen werden müssen (z. B. zum Wiegen), sollte dies aus einer kleinen Gruppe geschehen, die zuvor mit Treibbrettern von der Herde abgetrennt wurde.
Vor dem (maschinellen) Einstreuen wird durch vorausgehende Tierkontrollen sichergestellt, dass sich keine laufunfähigen Tiere im Stall befinden. Dabei sollte das maschinelle Einstreuen bei langsamer Fahrgeschwindigkeit immer auf die gleiche Art und Weise durchgeführt werden (z. B. immer im Uhrzeigersinn), um die Tiere nicht aus der Routine zu bringen.
Die Tiere sollten mit Beginn der Aufzucht an die entsprechenden Maschinen gewöhnt werden.
Tiergerechter Umgang mit dem Einzeltier
Enten dürfen nicht an den Beinen oder an einem Flügel gefangen oder angehoben werden, um Verletzungen insbesondere der Ständer zu vermeiden.
„Es ist verboten, Tiere an Kopf, Ohren, Hörnern, Beinen, Schwanz oder Fell hoch zu zerren oder zu ziehen oder so zu behandeln, dass ihnen unnötige Schmerzen oder Leiden zugefügt werden“ (vgl. Verordnung (EG) Nr. 1/2005 Anh. 1 Kap. III, Nr. 1.8 Buchstabe d).
Zur Kontrolle von Einzeltieren oder wenn ein Tier getragen werden muss, wird die Ente mit beiden Händen angehoben. Zum Tragen wird eine Hand unter dem Körper, die andere Hand um den Körper gelegt, um die Flügel in geschlossener Position zu halten. Alternativ können beide Hände um den Körper gelegt werden, die gleichzeitig beide Flügel fixieren.
Enten dürfen nicht hängend mit dem Kopf nach unten getragen werden.
Verletzte, kranke oder leidende Tiere, deren Verbleib in der Herde mit vermeidbarem Leiden verbunden ist, müssen umgehend zur Behandlung in einem Separationsabteil von der Herde abgesondert (auf die uneingeschränkte Erreichbarkeit von Wasser und Futter achten!) oder tierschutzgerecht getötet werden.
- Tote Enten sind unverzüglich aus dem Stall zu entfernen und in Kadaverbehältern sachgerecht und möglichst kühl zu lagern sowie ordnungsgemäß zu entsorgen.
Haltungsanforderungen und Management
Die Aufzucht- und Mastphase findet bei Pekingenten in verschiedenen Ställen bzw. Produktionsstätten statt, da die Tiere unterschiedliche Ansprüche an die Haltungsbedingungen stellen, z. B. hinsichtlich Temperatur und Futter. Außerdem lässt sich so die Effizienz der Ausnutzung von Stallplätzen steigern und es können zwei Altersstufen gleichzeitig auf einem Betrieb gehalten werden.
Pekingenten werden derzeit überwiegend in geschlossenen Stallanlagen gehalten. Wenn die äußeren Umstände (z. B. geeignete Auslauffläche, aktuelle Seuchenlage) es zulassen, ist auch eine Freilandhaltung oder Haltung der Tiere mit Zugang zu einem Auslauf, der überwiegend mit Vegetation bedeckt sein sollte, ab einem bestimmten Alter der Tiere (i. d. R. nach der ersten Jungtiermauser) möglich. Dies stellt jedoch zusätzliche Anforderungen an das Haltungsmanagement.
Die Mast von Pekingenten umfasst aktuell insgesamt ca. 38-42 Tage unter konventionellen Bedingungen. Die Aufzuchtphase dauert davon ca. 16-21 Tage. Dies ist auch abhängig vom betriebsindividuellen Belegintervall. In der ökologischen Haltung werden die Tiere mind. 49 Tage gemästet. In der Pekingentenmast werden beide Geschlechter zusammen gehalten.

(© Wilhelm Kollmer-Heidkamp)
Stallvorbereitung
Der gereinigte und desinfizierte Aufzuchtstall wird vor dem Einstallen auf eine Temperatur von 30-32 °C aufgeheizt. Hierfür sollten mind. zwei bis drei Tage eingeplant werden. Dabei ist darauf zu achten, dass auch die Bodenplatte und die Stallwände vorgewärmt sein müssen. Wenn Gas-Heizstrahler zum Einsatz kommen, sollte die Temperatur unter diesen ca. 33 °C betragen und in den restlichen Stallbereichen ca. 28 °C, damit eine ausreichende Wärmeversorgung der Küken in den ersten Tagen gewährleistet wird. Die Küken haben so die Möglichkeit zu wählen, in welchem Temperaturbereich sie sich aufhalten möchten.
Die Funktionsfähigkeit der Versorgungseinrichtungen wird überprüft. Die Tränke wird vorher gespült. In den ersten Tagen werden zusätzlich noch Stülptränken und Futterteller aufgestellt.
Als Einstreu dient Stroh, möglichst gehäckselt. Die benötigte Ersteinstreumenge beträgt etwa 1,5-2,0 kg/m2. Das Stroh muss sauber und hygienisch einwandfrei sein. Auch Hobelspäne können zum Einsatz kommen.
Der Einstreubedarf an Stroh beträgt für den gesamten Durchgang ca. 2,5-3,0 kg pro Tier.
Einstallen der Küken
Die Tiere kommen als Eintagsküken von der Brüterei in speziellen Transportkisten am Betrieb an. Das anschließende Einstallen sollte zügig, jedoch in Ruhe, erfolgen.
Bereits während des Einstallens können die Tiere durch akustische Signale (z. B. durch die Stimme der betreuenden Person) dazu animiert werden, sich möglichst zügig im gesamten Stallbereich zu verteilen. Entenküken reagieren sensibel auf Geräusche und werden der Stimme des Betreuers/ der Betreuerin folgen. Dadurch wird auch das schnelle Auffinden von Wasser und Futter sichergestellt.

Umstallen der Tiere
Bei der Zweiphasenmast werden die Tiere nach der Aufzucht in den größeren Maststall umgestallt (ca. 16.-21. Lebenstag). Je nach betrieblichen Voraussetzungen können die Tiere vom Aufzuchtstall direkt in den nahegelegenen Maststall umgetrieben werden oder aber (gruppenweise) mit einem Anhänger umgestallt werden. Ab diesem Zeitpunkt steht den Tieren auch ein zusätzliches Wasserangebot zur Verfügung.
Besatzdichte
Die Besatzdichte in der Aufzucht und der Mast darf 20 kg Lebendmasse/m2 nutzbarer Fläche nicht übersteigen (vgl. Pekingentenvereinbarung).

Stalltemperatur
Die Temperatur sollte in den ersten drei Tagen 30-32 °C betragen (unter Wärme-Strahlern 33 °C). Die Temperatur wird immer in Tierhöhe gemessen. Im weiteren Verlauf der Aufzucht kann die Temperatur täglich oder alle zwei Tage um 1 bzw. 2 °C reduziert werden, um die Tiere auf die Bedingungen im Maststall vorzubereiten.
Bei der Temperatureinstellung sollte unbedingt auf das Tierverhalten und die Verteilung der Tiere geachtet werden und Anpassungen ggf. frühzeitig vorgenommen werden (siehe Kapitel 5 - Auffälligkeiten bei der Tierverteilung auf der nutzbaren Fläche).
Temperaturschwankungen innerhalb eines Tages von 2,5-3 °C sollten in der ersten Lebenswoche nicht überschritten werden, da die Tiere ihre Körpertemperatur noch nicht selbstständig halten können. Erst nach der ersten Jungtiermauser stellen die befiederten Enten keine höheren Wärmeanforderungen an ihre Umgebung.
Hinweise zum Umgang mit Hitzestress in den warmen Sommermonaten finden sich in Kapitel 5 - Hitzestress.
Luftfeuchtigkeit
Die relative Luftfeuchte sollte zu keinem Zeitpunkt weniger als 55 % betragen. Werte von über 70 % sollten vermieden werden.
Lüftung/Schadgase
Pekingenten werden üblicherweise in Offenställen gehalten. Luftgeschwindigkeiten von über 0,3 m/s in Tierhöhe sollten jedoch nicht überschritten werden.
In zwangsbelüfteten Ställen sollte die Mindestluftrate 4,5 m3/kg Lebendmasse/Stunde betragen, um im Sommer eine ausreichende Lüftungsrate zu gewährleisten.
Die maximalen Schadgasgehalte sind in der folgenden Tabelle abzulesen und sollten nicht überschritten werden (Pekingentenvereinbarung, 2015):
Schadgas | max. Gehalt je m³ Luft |
Ammoniak | <10 ppm, dauerhaft nicht über 20 ppm |
C02 | <3.000 ppm |
Im Sommer sind Schwenklüfter vorzuhalten, die eine ausreichende Belüftung gewährleisten (vgl. Pekingentenvereinbarung).
Beleuchtung
Die Beleuchtung des Stalles sollte im gesamten Stall gleichmäßig sein. Ein Tageslichteinfall von 3 % der Stallgrundfläche sollte für Neu- und Umbauten einkalkuliert werden. Das Beleuchtungsprogramm kann während der Eingewöhnungszeit in den ersten drei Tagen abweichen. Das Licht muss flackerfrei sein und sollte möglichst dem natürlichen Tageslicht entsprechen.
Der Lichttag in den ersten max. drei Tagen kann auf 24 Stunden zur Gewöhnung an Futter- und Tränkeinrichtungen erhöht werden. Danach sollte ein möglichst natürlicher Tag-/Nachtrhythmus eingehalten werden und es muss eine durchgehende Dunkelphase von mindestens 8 Stunden gewährleistet werden, sofern von den natürlichen, jahreszeitlich schwankenden Dunkelphasen abgewichen wird. Vor dem Lichtwechsel sollten entsprechende Dimmphasen eingerichtet werden.
Eine Notbeleuchtung von max. 2 Lux kann nachts als Orientierungshilfe dienen.
Fütterungsmanagement und Wasserversorgung


Wasser
Es muss eine ständige Versorgung der Tiere mit frischem und hygienisch unbedenklichem Tränkwasser gewährleistet werden. Dazu müssen Funktionsfähigkeit und Hygienezustand des Tränkesystems täglich kontrolliert werden. Das Tränkwasser für die Küken sollte in etwa Raumtemperatur haben. Die Versorgung der Tiere findet in der Aufzucht und der Mast i. d. R. über Nippeltränken statt. In den ersten Tagen sollten zusätzlich Schalen mit Wasser oder Stülptränken im Stall aufgestellt werden.
Die Anforderungen an die Tränkeinrichtungen während der Aufzucht und Mast sind in folgender Tabelle dargestellt:
Alter der Tiere (Lebenstag) | Nippeltränke (Tiere / Nippel) |
1. - 5. | 25 |
6. - 21. | 15 |
ab 22. | 10 |
Die Höhe der Tränkeinrichtungen ist nach dem Alter und der Größe der Tiere auszurichten. Trichterförmige Tränkevorrichtungen sollten so eingestellt werden, dass die Tiere problemlos ihren Kopf darin eintauchen können (Abb. 11). Nippeltränken sollten von den Tieren mit gestrecktem Hals gut erreichbar sein (Abb. 12).

Zusätzliches Wasserangebot
Nach Pekingentenvereinbarung muss den Tieren ab der Mast, d. h. spätestens ab dem 22. Lebenstag, jederzeit ein Zugang zu Badewasser bzw. Wasservorrichtungen, bei denen die Tiere ihren Kopf ins Wasser eintauchen können, gewährt werden. Dieses Angebot muss für alle Tiere gut erreichbar sein und in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen (konkrete Empfehlungen können in der aktuellen Version der Pekingentenvereinbarung nachgelesen werden).
Gute Erfahrungen werden auch mit einem offenen Wasserangebot in Form eines Flachbeckens o. ä. gemacht. Dieses erlaubt den Tieren am besten das Ausüben arttypischer Verhaltensweisen, so wie es auch im Paragraf 2 des Tierschutzgesetzes gefordert wird. Das zusätzliche Wasserangebot verlangt im Hinblick auf die Stallhygiene eine Anpassung des Einstreumanagements, um eine Vernässung der Einstreu zu verhindern. Darüber hinaus sind regelmäßige Wasserwechsel sowie Reinigung der Becken notwendig.


Futter
Die Tiere erhalten in den ersten 14 Tagen ein Starterfutter mit etwa 12,0 MJ ME Energiegehalt und 21 % Rohproteingehalt. Das anschließende Mittelmastfutter enthält ca. 12,2 MJ ME Energie und 18 % Rohprotein, während das Endmastfutter einen Energiegehalt von 12,4 MJ ME und 17 % Rohprotein aufweist. Das Futter wird ad libitum verabreicht. Es sollte den Tieren in den ersten Tagen zusätzlich über Futterschalen auf dem Boden bereitgestellt werden.
Die nutzbare Trogseitenlänge sollte nach Vorgaben der Pekingentenvereinbarung vom 1.-21. Lebenstag bei mind. 0,8 cm je kg Lebendmasse liegen und ab dem 22. Lebenstag bis zur Schlachtung bei mind. 0,4 cm je kg Lebendmasse.


Beschäftigungsmaterial
Veränderbares Beschäftigungsmaterial muss den Tieren in ausreichender Menge zur Verfügung stehen und das Nahrungssuche- und aufnahmeverhalten anregen. Geeignet sind z. B. frisches Stroh oder Heu, welches in Raufen oder Körben angeboten werden kann. Dabei sollte darauf geachtet werden, die Körbe oder Raufen entsprechend der Tierhöhe einzustellen.
Auch das vorhandene Wasserangebot hat für die Enten eine große Bedeutung als Beschäftigungsmöglichkeit.
Außenklimabereich
Nach Pekingentenvereinbarung ist beim Neubau von geschlossenen Mastställen ein Außenklimabereich vorzusehen, soweit baurechtliche und immissionsschutzrechtliche Regelungen dem nicht entgegenstehen.
Tägliche Routinearbeiten
Die Tierkontrolle sollte mehrmals täglich erfolgen, mind. jedoch zweimal am Tag. Insbesondere in den ersten Tagen sollten die Küken intensiv betreut werden und eine Tierkontrolle mehrmals täglich stattfinden. Wichtige Parameter sind u. a. (siehe auch Kapitel 5 Kriterien zur Beurteilung der Tiergesundheit):
- Verteilung der Tiere im Stall
- Futteraufnahme- und Wasseraufnahmeverhalten
- Fortbewegung
- Gefiederzustand
- Kotbeschaffenheit
- Zustand der Augen und Nasenlöcher
Es muss täglich mit frischem Stroh nachgestreut werden. Dies geschieht in der Aufzucht i. d. R. per Hand.
Alle Haltungs- und Versorgungseinrichtungen müssen täglich auf ihre Funktionsfähigkeit überprüft werden (vgl. TierSchNutztV § 4 Allgemeine Anforderungen an Überwachung, Fütterung und Pflege). Die Futter- und Wasseraufnahme muss täglich kontrolliert werden.
Sonderarbeiten
Hierunter fallen nichttägliche Arbeiten, die aber eine gewisse Regelmäßigkeit während eines Mastdurchgangs oder im Anschluss daran aufweisen. Hierzu gehören z. B. die anfallenden Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten während der Serviceperiode (vgl. Kapitel 8), die Betreuung durch den Tierarzt oder die Tierärztin (siehe Tierärztliche Bestandsbetreuung und Gesundheitssicherungsprogramm) sowie durchzuführende Untersuchungen wie beispielsweise Tränkwasseruntersuchungen bei Nutzung von eigenem Brunnenwasser.
Impfungen
Impfungen können zum Schutz vor verschiedenen Infektionskrankheiten eingesetzt werden. Im Gegensatz zu Hühnern und Puten existiert derzeit keine Impfpflicht für Enten. Praxisüblich ist die Impfung der Elterntiere vor Beginn der Legeperiode (z. B. gegen Riemerellen), um junge Entenküken durch maternale Antikörper zu schützen. Je nach Infektionsdruck kann jedoch ggf. auch bei Pekingmastenten in Einzelfällen eine Impfung sinnvoll sein. Dies sollte stets mit dem bestandsbetreuenden Tierarzt bzw. der bestandsbetreuenden Tierärztin besprochen werden.
Tierärztliche Bestandsbetreuung und Gesundheitssicherungsprogramm
Der Tierhalter bzw. die Tierhalterin muss nach Pekingentenvereinbarung einen tierärztlichen Betreuungsvertrag nachweisen können. Hiernach muss mindestens vierteljährlich eine tierärztliche Bestandskontrolle erfolgen.
Darüber hinaus ist der Tierbestand einmal pro Durchgang von einer fachkundigen Person (Tierarzt/Tierärztin oder Mästerbetreuer/in) begutachten zu lassen. Von diesem Besuch ist jeweils ein Protokoll anzufertigen mit der Bewertung des Gesundheits- und Pflegezustands sowie Verhalten der Herde. Die Behörde kann sich diese Protokolle auf Verlangen vorzeigen lassen.
Die Teilnahme an einem Gesundheitssicherungsprogramm soll die Tiergesundheit sichern, indem durchgangsbezogene Indikatoren aus Aufzucht und Mast sowie der Schlachtung erhoben und bewertet werden. Falls sich hieraus ein Handlungsbedarf ergibt, wird zusammen mit dem bestandsbetreuenden Tierarzt bzw. der bestandsbetreuenden Tierärztin ein Gesundheitsplan erarbeitet und umgesetzt. Auch dieser muss der Behörde auf Verlangen vorgezeigt werden. Die Anforderungen an die Eigenkontrollverpflichtung (§ 11 Abs. 8 TierSchG) sind damit erfüllt.
Kriterien zur Beurteilung der Tiergesundheit
Verschiedene Kriterien können für die Beurteilung der Tiergesundheit herangezogen werden:

Gesamteindruck der Herde
(u.a. Verhalten der Tiere)
- Normalverhalten der Tiere:
- Aktiv
- Aufmerksam
- Reaktion auf Anwesenheit von Personen durch Schnattern und Bewegung
- In der Herde fallen keine Enten mit klinischen Symptomen auf, die auf eine Erkrankung oder Verletzung hinweisen
- Haltung der Tiere nicht geduckt (kein eingezogener Kopf)
- Keine auffälligen Geräusche (z. B. Niesen/Röcheln)
- Keine auffälligen Bewegungsstörungen

(©Jule Schättler, LWK Niedersachsen)
Auffälligkeiten bei der Tierverteilung auf der nutzbaren Fläche
- Gleichmäßige Verteilung auf der zur Verfügung stehenden Fläche gemäß ihrer Herdennatur
- Keine Haufenbildung
- Keine dichtgedrängten Tiere an den Außenwänden
Futterverbrauch
Lebensabschnitt (Tage) | Futtersorte | kg / Tier |
1. - 16. | Starter | ca. 1,1 |
16. - 42. | Mastfutter | ca. 5,2 |
- Der Futterverbrauch pro Tier wird von mehreren Faktoren, wie z. B. Temperatur oder Futterqualität, beeinflusst.
- Eine ausreichende Futteraufnahme ist Voraussetzung für die Deckung des täglichen Nährstoffbedarfs und sollte deshalb stets kontrolliert werden.
- Als Orientierung können die jeweiligen Managementempfehlungen der Zuchtunternehmen herangezogen werden.
Wasserverbrauch
Lebenswoche | ml / Tier und Tag | ml / Tier und Tag (bei zusätzlichem Wasserangebot) |
1 | 120 | Bis 160 |
2 | 160 | Bis 300 |
3 | 300 | Bis 400 |
4 | 400 | Bis 500 |
5 | 500 | Bis 700 |
6 | 700 | Bis 900 |
7 | 900 | Bis 1.000 |
- Der Wasserverbrauch ist nicht mit der eigentlichen Tränkwasseraufnahme gleichzusetzen, da die Tiere das Wasser auch zur Gefiederpflege und als Beschäftigung nutzen. Er ist auch abhängig von der Außen- bzw. Stalltemperatur und insbesondere von der Tränktechnik.
- Ca. 21 l / Tier und Durchgang, bei einem zusätzlichen Wasserangebot ca. 28 l / Tier und Durchgang
- Futter-: Wasserverhältnis
- ca. 1:2,7
- Bei zusätzlichem Wasserangebot: ca. 1:3,2
- Höhere Abweichungen in der Wasseraufnahme können Hinweise auf Erkrankungen der Tiere geben oder auch eine defekte Tränkeinrichtung.
- Als Orientierung können die jeweiligen Managementempfehlungen der Zuchtunternehmen herangezogen werden.
Mobilität und Aktivität der Tiere
- Mobil
- Sicherer Gang ohne Bewegungsstörungen
- Stehfähigkeit
Art der Atmung
- Unauffällig:
- Mit geschlossenem Schnabel
- Ohne sichtbare Anstrengung
- Ohne Atemgeräusche (z. B. Röcheln)
Hitzestress
In den heißen Sommermonaten kann es vermehrt zu Hitzestress bei den Tieren kommen. Zur Vorbeugung und Reduzierung von Hitzestress sollten rechtzeitig entsprechende Maßnahmen ergriffen werden (vgl. Merkblatt zur Vermeidung von Hitzestress bei Pekingenten).
Beschaffenheit der Haut und des Gefieders
- Sauber
- Gepflegt (nicht gesträubt, verklebt)
- Wasserabweisend
- Keine Verletzungen / intakt
- Kein Federpicken und Kannibalismus
Beschaffenheit der Ständer (Fehlstellungen), Gehfähigkeit
- Gehfähigkeit, sicherer Gang
- Stehfähigkeit
- Keine Fehlstellungen
Beschaffenheit der Paddel
- Intakte Haut
- Keine / max. kleine, oberflächliche Veränderungen
- Keine Farbabweichungen
- Begutachtung der Paddel von allen Seiten (insbesondere die Unterseite)
Augen
- Sauber
- Unverklebt / kein Ausfluss
- Glänzend
- Keine Rötung der Bindehäute
- Keine Schwellung der Augenumgebung

Nasenöffnungen
- Sauber
- Unverklebt / frei
- Unauffällige Atmung (mit geschlossenem Schnabel, keine Atemgeräusche)
Kotbeschaffenheit
- Grün-bräunlich / grau-bräunlich dunkel (je nach Fütterung), geformt mit weißer Harnsäurekappe
- Brauner, pastöser (senfartiger) Kot ohne Harnsäurekappe (Blinddarmkot, wird bis zu zweimal täglich abgesetzt)
- Nicht dünnbreiig / wässrig, nicht schaumig, nicht blutig, ohne Würmer

Gewichtsentwicklung
- Gleichmäßig innerhalb einer altersgleichen Gruppe
- Entspricht den Vorgaben des Zuchtunternehmens
Lebenstag | Gewicht in g | |||
Frühjahrskurve | Sommerkurve | Herbstkurve | Winterkurve | |
0 | 55 | 55 | 55 | 56 |
7 | 246 | 264 | 238 | 245 |
14 | 702 | 722 | 730 | 709 |
21 | 1386 | 1344 | 1385 | 1335 |
28 | 2130 | 2085 | 2117 | 2092 |
32 | 2490 | 2350 | 2500 | 2470 |
35 | 2782 | 2678 | 2796 | 2807 |
42 | 3216 | 3082 | 3241 | 3331 |
Tierverluste
- Die Verluste während des gesamten Durchganges sollten durchschnittlich weniger als drei Prozent betragen.
- In einer Woche sollten weniger als 0,5 % des Bestandes gemerzt werden müssen oder verenden.
Geflügelpest-VO (§ 4 Absatz 1 und 2)
(1) Treten innerhalb von 24 Stunden in einem Bestand oder einem räumlich abgegrenzten Teil eines Bestandes Verluste von
- mindestens drei Tieren bei einer Größe des Bestandes oder des räumlich abgegrenzten Teils des Bestandes von bis einschließlich 100 Tieren oder
- mehr als 2 vom Hundert der Tiere bei einer Größe des Bestandes oder des räumlich abgegrenzten Teils des Bestandes von mehr als 100 Tieren auf oder kommt es zu einer Abnahme der üblichen Legeleistung oder der durchschnittlichen Gewichtszunahme von jeweils mehr als 5 vom Hundert, so hat der Tierhalter, vorbehaltlich des Absatzes 2, unverzüglich durch einen Tierarzt das Vorliegen einer Infektion mit dem hochpathogenen oder niedrigpathogenen aviären Influenzavirus durch geeignete Untersuchungen ausschließen zu lassen.
(2) Treten in einem Bestand oder einem räumlich abgegrenzten Teil eines Bestandes, in dem ausschließlich Enten und Gänse gehalten werden, über einen Zeitraum von mehr als vier Tagen
- Verluste von mehr als der dreifachen üblichen Sterblichkeit der Tiere des Bestandes oder des räumlich abgegrenzten Teils des Bestandes oder
- eine Abnahme der üblichen Gewichtszunahme oder Legeleistung von mehr als 5 vom Hundert
ein, so hat der Tierhalter unverzüglich durch einen Tierarzt das Vorliegen einer Infektion mit dem hochpathogenen oder niedrigpathogenen aviären Influenzavirus durch geeignete Untersuchungen ausschließen zu lassen.
Einstreuqualität
- Hygienisch einwandfrei
- Trocken
- Sauber
- Locker, keine Plattenbildung
- Staubarm
- Augenscheinlich frei von Pilzbefall
- Stroh in guter Qualität hat sich als geeignetes Einstreumaterial in der Pekingentenhaltung bewährt.

Umgang mit kranken und verletzten Tieren
Der Tierhalter bzw. die Tierhalterin muss Mängel an den Einrichtungen, die das Befinden der Tiere beeinträchtigen, unverzüglich beheben oder geeignete Maßnahmen zum Schutz der Tiere treffen.
Vorgefundene tote Tiere sind umgehend zu entfernen (vgl. § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 TierSchNutztV), ordnungsgemäß zu lagern und zu entsorgen (vgl. Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG)).
Alle für die Tiergesundheit und Tiergerechtheit erforderlichen technischen Einrichtungen (Beleuchtungs-, Lüftungs-, und Versorgungseinrichtungen) müssen mindestens einmal täglich auf ihre Funktionsfähigkeit hin überprüft werden. Notstromaggregate und Alarmanlagen sind in technisch erforderlichen Abständen auf ihre Funktionsfähigkeiten zu überprüfen (vgl. § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 TierSchNutztV).
Eine tägliche Dokumentation der Ergebnisse der Kontrollen in der Stallkarte hat zu erfolgen (vgl. § 4 Abs. 2 TierSchNutztV).
In angemessenen Abständen sind Stall, Einstreulager und Futtersilos entsprechend der guten fachlichen Praxis gründlich zu reinigen und wirksam zu desinfizieren (vgl. § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 10 TierSchNutztV); eine wirksame Schadnager- und Schädlingsbekämpfung ist sicherzustellen.
Erkennen kranker und verletzter Tiere
- Basis: Stalldurchgang mind. zweimal täglich
- Sorgfältige Tierbeobachtung, für die ausreichend Zeit eingeplant werden muss
- Besonderes Augenmerk auf die Bereiche, in denen sich schwächere Tiere bevorzugt aufhalten (z. B. Stallecken und Bereiche unter oder neben Fütterungs-/ Tränkeinrichtungen)
→ Möglichst frühzeitiges Erkennen kranker und verletzter Tiere
Treffen angemessener Maßnahmen
- Um entscheiden zu können, ob ein Tier aus der Herde genommen, in ein Separationsabteil gebracht oder notgetötet werden muss, muss es zunächst gefangen und begutachtet werden.
- Ist das Tier gefangen, muss entschieden werden, ob es in der Herde bleiben kann, ein „vernünftiger Grund“ zum Töten vorliegt oder das Tier ins Separationsabteil gebracht und nach einer angemessenen Genesungszeit bzw. Behandlung wieder in die Gruppe zurückgesetzt werden kann.
- Wenn Genesungsaussichten bestehen, muss das Tier unverzüglich in ein Separationsabteil mit trockener und weicher Einstreu oder Unterlage gebracht werden.
- Jedes Tier, das aufgrund seiner körperlichen Verfassung nach fachlicher Einschätzung wahrscheinlich nicht überleben wird, muss -unter Beachtung der geltenden Tierschutz-Schlachtverordnung (TierSchlV)- tierschutzgerecht betäubt und unverzüglich getötet werden und darf nicht in ein Separationsabteil eingestallt werden.
- Soweit erforderlich, unverzügliches Ergreifen von Maßnahmen für die Behandlung sowie ggf. Hinzuziehen eines Tierarztes bzw. einer Tierärztin (§ 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 TierSchNutztV).
- Nach Bedarf sind bei den Tieren im Separationsabteil Maßnahmen wie z. B. die direkte Gabe von Wasser und ggf. Futter sowie die Wundversorgung mit abdeckenden, wundheilungsfördernden Sprays (z. B. Zinksprays) nötig oder die Behandlung mit weiteren Medikamenten.
- Eine intensive Überwachung des Krankheitsverlaufs ist erforderlich, die nach Lage des Falles auch die Mindestkontrollfrequenz von „zweimal täglich“ übersteigen soll.
- Jedes Tier in einem Separationsabteil, dessen Gesundheitszustand nach fachkundiger Einschätzung in einem angemessenen Zeitraum keine Besserung aufweist, muss tierschutzgerecht betäubt und getötet werden. Die Tierhalterin oder der Tierhalter hat sicherzustellen, dass die Person, die die Tötung der Tiere durchführt, über aktuelle tierschutzrelevante Kenntnisse und Fertigkeiten - einschließlich tierschutzgerechter Betäubungs- und Tötungsmethoden - verfügt (vgl. § 4 Abs. 1 TierSchG).
- Wiedereingliederung: Separierte Tiere sollten nach vollständiger Genesung umgehend wieder Sozialkontakte haben.
Das DLG Merkblatt 477 „Umgang mit krankem und verletztem Haus- und Wirtschaftsgeflügel“ bietet eine Hilfestellung für die Entscheidungsfindung, wann ein erkranktes Tier notgetötet werden sollte und wann eine Chance auf Heilung besteht.

Separationsabteil
- Bereits vorhanden / bei Bedarf sofort einrichten
- Bei Bedarf erweiterbare Fläche
- Ruhe vor anderen Tieren
- Soziale Aspekte wie Sicht-, Hör- und Geruchkontakt sollen erhalten bleiben (vorbehalten ist die Tierseuchenbekämpfung)
- Optimale Versorgung mit Futter und Wasser
- Uneingeschränkt erreichbar, auch für in der Bewegung eingeschränkte Tiere
- Uneingeschränkter Zugang zu frischem Futter und Wasser in sauberen Trögen / Tränken
- Stabile Abtrennung zur Herde
- Gute Hygiene, regelmäßige Reinigung der Einrichtung und der Oberflächen
- Regelmäßiger Austausch der Einstreu
- Für das Tier optimale Umgebungstemperatur ohne Zugluft
- In Separationsabteilen sind die Anforderungen nach TierSchNutztV einzuhalten.
Rechtliche Grundlagen (Nottötung)
- Muss ein Tier getötet werden, bilden hierzu die rechtliche Basis das TSchG, die Verordnung (EG) 1099/2009 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung sowie die TierSchlV.
- „Nottötung“ ist definiert als „Tötung von verletzten Tieren oder Tieren mit einer Krankheit, die große Schmerzen oder Leiden verursacht, wenn es keine andere praktikable Möglichkeit gibt, diese Schmerzen oder Leiden zu lindern“ (Art. 2 Pkt. d Verordnung (EG) 1099/2009).
- Ein Wirbeltier darf nur unter wirksamer Schmerzausschaltung (Betäubung) in einem Zustand der Wahrnehmungs- und Empfindungslosigkeit oder sonst, soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden. (§ 4 Abs. 1 TierSchG)
- Personen, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere zum Zweck des Tötens betäuben oder töten, haben gegenüber der zuständigen Behörde einen Sachkundenachweis zu erbringen. (§ 4 Abs. 1a TierSchG)
- Kenntnisse und Fertigkeiten über rechtliche, fachliche Voraussetzungen und die Tötungsmethoden sind notwendig.
- Der Tierhalter/ die Tierhalterin hat sicherzustellen, dass die Person, die die Tötung der Tiere durchführt, über die notwendige Sachkunde inkl. Fertigkeit verfügt.
- Ein vernünftiger Grund zur Nottötung liegt vor, wenn
- das Tier über längere Zeit an erheblichen, nicht behebbaren Schmerzen leidet.
- das Tier an einer schweren Krankheit ohne Aussicht auf Heilung leidet.
- das Tier weder Futter noch Wasser selbstständig aufnehmen und sich somit nicht mehr selbst versorgen kann.
Ablauf des tierschutzgerechten Tötens
Als merzungswürdig erkannte Enten müssen sobald als möglich getötet werden, um unnötige Schmerzen und Leiden zu vermeiden.
Mit der zu tötenden Ente muss bis zum Eintritt der Betäubungswirkung ruhig und schonend umgegangen werden, um ein Aufregen des Tieres zu vermeiden.
Jede Ente muss vor der Tötung betäubt werden. Unverzüglich nach erfolgreicher Betäubung muss das Tier mittels eines geeigneten Verfahrens (praxisüblich ist der Genickbruch) getötet werden.
Vor jeder Benutzung ist die Funktionsfähigkeit der zu verwendenden Gerätschaften zu prüfen.
Betäubung und Tötung sollten nicht inmitten der Herde und möglichst ohne Beunruhigung der übrigen Tiere durchgeführt werden.
Ablauf
- Einfangen des zu tötenden Tieres
- Fixieren
- Einschränken der Bewegungsmöglichkeiten, damit das Tier nicht ausweichen und die Betäubungsmaßnahme sicher durchgeführt werden kann. Aus tierhygienischer Sicht sollte für das Betäuben und Töten ein geeigneter Raum außerhalb des Stalles (z. B. Vorraum) genutzt werden.
- Betäuben
- Jedes Wirbeltier muss vor der Tötung in einen Zustand der Wahrnehmungs- und Empfindungslosigkeit mit Schmerzausschaltung versetzt werden.
- Die Wirksamkeit der Betäubung muss vor der Tötung kontrolliert werden:
- Keine Atmung
- Pupille weit / kein Blinzeln
- Berühren des Auges bleibt ohne Reaktion (kein Lidschlussreflex mehr)
- Halsmuskeln schlaff
- Schnabel lässt sich leicht öffnen
- Keine Lautgebung
- Keine gerichteten Bewegungen
- Kein heftiges Flügelschlagen
- Bei Anzeichen einer Fehlbetäubung (z. B. Lidschlussreflex, Aufstehversuche, gerichteter Blick, Anheben des Kopfes) ist unverzüglich ein zweites Mal zu betäuben.
- Töten
- Die Tötung muss sich unmittelbar an die Betäubung anschließen.
- Die Tötung muss sachkundig und sicher durchgeführt werden, ohne Verzögerung und ohne Angst oder Schmerz für das betroffene Tier.
- Der Todeseintritt wird sorgsam überwacht:
- Fühlbarer Spalt zwischen Kopf und Halswirbel und
- Kein Lidschlussreflex (Das Auge bleibt offen, wenn man sich mit dem Finger nähert.)
- Keine Atmung
- Keine gerichteten Bewegungen
- Sollten nach der Tötung Atmung, Augenreflexe oder gerichtete Bewegungen festgestellt werden, ist der Tötungsvorgang zu wiederholen (ggf. nach erneuter Betäubung – s. Kontrolle der Betäubung)
- Entsorgung
- Es wird sichergestellt, dass das Tier tot ist, bevor der Tierkörper entsorgt wird.
- Kadaver werden unverzüglich und sicher in der Kadaverlagerung entsorgt.
Weitere Hinweise zur fachgerechten Kadaverlagerung im Niedersächischen Leitfaden zur ordnungsgemäßen Lagerung von Geflügeltierkörpern unter Berücksichtigung von Biosicherheitsaspekten.



Zulässige Betäubungsverfahren
Bis 5 kg Lebendgewicht
- Ein ausreichend kräftiger, gezielter Schlag auf den Kopf kann als Betäubungsverfahren für Geflügel bis 5 kg angewendet werden. Er muss mit einem harten, stumpfen und schweren Gegenstand erfolgen, der der Größe des Tieres angepasst ist. Dabei muss der Gegenstand zum Kopf des Tieres geführt werden und nicht das Tier zum Gegenstand.
Ohne Gewichtsbegrenzung
- Penetrierender Bolzenschuss
- Nicht penetrierender Bolzenschuss
- Elektrische Betäubung
Zulässige Tötungsverfahren (TSchlV)
- Rückenmarkzerstörung durch Genickbruch (Brechen der Halswirbelsäule zwischen Schädel- und 1. Halswirbelgelenk)
- manuell bei Tieren unter 3 kg Lebendgewicht zulässig (Der Hals wird mit einer ruckartigen Bewegung mit der Hand überstreckt und das Rückenmark direkt hinter dem Kopf durchtrennt.)
- mit einer Zange (mechanisch, so konstruiert, dass die Wirbelsäule ohne großen Kraftaufwand schnell und sicher durchtrennt werden kann) bei Tieren ab 3 kg Lebendgewicht
- Blutentzug (aus seuchenhygienischen Gründen nicht empfohlen)
- Elektrische Herzdurchströmung
Biosicherheit
Wichtige Voraussetzung für einen gesunden, leistungsfähigen Pekingentenbestand - neben optimalen Haltungsbedingungen und einer bestmöglichen Versorgung der Tiere mit Futter und Wasser – ist es, den Eintrag von Krankheitserregern und deren Ausbreitung im Tierbestand soweit irgend möglich zu verhindern. Die dazu notwendigen Maßnahmen im Betrieb werden unter dem Begriff „Biosicherheitsmaßnahmen“ zusammengefasst. Sie beinhalten Hygiene (Reinigung und Desinfektion) ebenso wie bauliche (z. B. befestigte Vorplätze und Zuwege, Umzäunungen, Instandhaltung der Einrichtung und Bausubstanz von Ställen, Hygieneschleusen) und verschiedene Managementmaßnahmen (z. B. Tragen von Schutzkleidung, Ordnung und Sauberkeit im Betrieb, Kontrolle des Besucherverkehrs, Schädlingsbekämpfung, Umgang mit kranken und toten Tieren).
Biosicherheitsmaßnahmen müssen betriebsindividuell geplant und tagtäglich konsequent umgesetzt werden, um einen guten Biosicherheitsstatus zu sichern. Es empfiehlt sich, ein Biosicherheitskonzept zu entwerfen und mit dem betreuenden Tierarzt bzw. der betreuenden Tierärztin abzustimmen. Bei hohem Infektionsdruck kann das Biosicherheitskonzept durch Impfungen der Pekingenten ergänzt werden, um klinische Erkrankungen im Bestand vorzubeugen (vgl. Kapitel 4 - Impfungen).
Auch die betriebliche Ausrichtung wirkt sich auf den Biosicherheitsstatus aus: Je mehr Kontakt eine Geflügelherde zu anderen Tieren hat, umso größer ist das Risiko des Eintrags von Krankheitserregern. Betriebe mit mehreren Tierarten (insbesondere Rinder, Schweine) sollten auf eine strikte Trennung der Haltung und Betreuung unterschiedlicher Tierarten achten. Unterschiedliche Altersgruppen im Pekingentenbestand sollten ebenfalls strikt voneinander getrennt werden, um das Risiko der Übertragung von Krankheitserregern zu minimieren.
Weitere Hinweise zu Biosicherheitsmaßnahmen im Merkblatt des Friedrich-Löffler-Instituts "Nutzgeflügel schützen".

(© Jule Schättler, LWK Niedersachsen)
Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor Erregereintrag in den Stall
- Hygieneschleuse am Stalleingang (Schuhwechsel, Handhygiene, Schutzkleidung)
- Kontrollierter Besucherverkehr (Stallungen verschlossen halten, Stall nur mit Schutzkleidung, die nur in diesem Stall getragen wird, betreten)
- Verwendung von hygienisch unbedenklichem Futter, Wasser, Einstreu, Beschäftigungsmaterial
- Futterlagerung in geschlossenen, sauberen Behältern (unzugänglich für Wildvögel und Schädlinge)
- Regelmäßige Reinigung von Gerätschaften und Fahrzeugen, die im Stall eingesetzt werden
- Keine Mistlagerung in Stallnähe
- Kontinuierliche Schadnagerbekämpfung
- Kontrolle des Schädlingsbefalls (z. B. Fliegen, Käfer, Milben) und ggf. Bekämpfung
- Ordnung und Sauberkeit im Umfeld des Stalles
- Bei Verwendung von Brunnenwasser zum Tränken der Enten: regelmäßige (jährliche) mikrobiologische Untersuchung des Tränkwassers
Reinigung und Desinfektion
Verschiedene Krankheitserreger sind in der Umwelt unterschiedlich widerstandsfähig (z. B. sterben Riemerellen in der Umwelt innerhalb weniger Tage ab, während Wurmeier über Jahre im Auslauf persistieren können). Organisches Material (tierische Ausscheidungen, Futterreste, Einstreu, Federn), Feuchtigkeit und warme Umgebungstemperaturen begünstigen das Überleben von Krankheitserregern. Durch eine gründliche Reinigung kann die Keimbelastung der gereinigten Oberflächen um bis zu drei Zehnerpotenzen (auf ein Tausendstel der ursprünglichen Belastung) verringert werden. Eine gründliche Reinigung ist auch Voraussetzung für eine erfolgreiche Desinfektion, denn viele Desinfektionsmittel reagieren mit Eiweißen (z. B. in Ausscheidungen, Futterresten und Blut enthalten), wodurch ihre Wirksamkeit auf stark verschmutzten Oberflächen deutlich herabgesetzt wird. Durch die Kombination von Reinigung und Desinfektion kann die Keimbelastung um bis zu sechs Zehnerpotenzen herabgesetzt werden, d. h. im Idealfall auf ein Millionstel der ursprünglichen Belastung. Ein keimfreies, steriles Milieu wird jedoch auch durch die Desinfektion nicht erreicht.
Hygienemaßnahmen während der Serviceperiode
Nach der Ausstallung der Enten sollte der Stall vor einer Wiederbelegung gründlich gereinigt werden.
Reinigung
Die Reinigung beginnt mit der Entmistung des leeren Stalls. Nach der Trockenreinigung sollte der besenreine Stall nass gereinigt werden. Bei starker Verschmutzung empfiehlt sich dabei die Verwendung von warmem Wasser (optimal: 40 °C) und Reinigungsmitteln nach gründlichem Einweichen der verschmutzten Oberflächen. Zur effektiven Nassreinigung ist der Einsatz von Hochdruckreinigern üblich (Achtung: ungeeignete Düsen, zu geringer Wasserdurchsatz. falsche Spritzwinkel oder ein zu geringer Spritzabstand können zu Materialschäden und weiträumiger Verteilung von Schmutzpartikeln / Keimen führen!).
Der Bedarf an Reinigungsmitteln kann durch eine Vorreinigung zur Entfernung grober Verschmutzungen oder durch gründliches Einweichen deutlich gesenkt werden. Reste von Reinigungsmitteln müssen im Anschluss gründlich mit klarem Wasser abgespült werden, um Oberflächenkorrosionen zu vermeiden und den Desinfektionserfolg nicht zu beeinträchtigen.
Gereinigt werden Stallräume (von oben nach unten), Stalleinrichtung (inkl. Futter- und Tränkelinien von innen), Arbeitsgeräte und Fahrzeuge, Treibhilfen, Verladerampen und andere Gerätschaften mit direktem Kontakt zu den Tieren, Stallvorräume und Vorplätze, Futterlagerbehälter und abschließend auch die zur Reinigung verwendeten Geräte und die dabei getragen Schutzkleidung.
Eine Reinigung ist erfolgreich, wenn alle Oberflächen und Inneneinrichtungen, Behälter, Futter- und Wasserleitungen im Stall sauber sind und das Abwasser keine Schmutzpartikel mehr aufweist.
Da verwendete Waschwasser enthält geringe Mengen an N- und P-haltigen Substanzen und wird deswegen als Flüssigmist definiert.
Desinfektion
Eine Desinfektion ohne vorherige gründliche Reinigung ist wirkungslos: „Schmutz kann man nicht desinfizieren!“. Schmutz ist aber nicht immer sichtbar - gerade nicht sichtbare Rückstände (z. B. in Unebenheiten, Rissen und kleinen Öffnungen) schränken die Wirkung von Desinfektionsmitteln stark ein und sichern Keimen das Überleben bis zur nächsten Einstallung. Die Desinfektion sollte deshalb möglichst zeitnah nach der Reinigung erfolgen, um einer erneuten Verschmutzung (z. B. durch Stäube) zuvor zu kommen.
Vor der Desinfektion muss der Stall komplett abgetrocknet sein. Nasse oder feuchte Stellen „verdünnen“ das Desinfektionsmittel und beeinträchtigen dessen Wirkung (Verdünnungseffekt).
Kein Desinfektionsmittel tötet alle Arten von Keimen ab und ist für jede Verwendung geeignet. Bei Erkrankungen oder erhöhtem Infektionsdruck im Mastdurchgang ist es deshalb ratsam, Details zur geplanten Desinfektion mit dem betreuenden Tierarzt bzw. Tierärztin zu besprechen. Grundsätzlich sollten nur von der DVG geprüfte und gelistete Desinfektionsmittel eingesetzt werden. Produkte mit DLG-Gütezeichen sind darüber hinaus auf Materialverträglichkeit u.a. geprüft.
Zur Ausbringung muss die vom Hersteller empfohlene Konzentration eingehalten werden. Dabei ist zu beachten, dass für verschiedene Umgebungstemperaturen unterschiedliche Konzentrationen notwendig sind und dass bestimmte Desinfektionsmittel bei Kälte nicht oder nur eingeschränkt wirken (Kältefehler, z. B. Aldehyde). Während der kalten Jahreszeit sollten deshalb bevorzugt Peroxide oder Chlorlösungen eingesetzt werden. Die Ausbringung kann durch Spritz-, Sprüh- oder Aerosolverfahren erfolgen.
Grundsätzlich wird 0,4 l Gebrauchslösung je m2 zu desinfizierende Fläche benötigt; für Stalleinrichtungen müssen mind. 30 % zusätzlich eingeplant werden. Die Einwirkzeit der meisten Desinfektionsmittel sollte 2 bis 4 Stunden nicht unterschreiten, auch wenn kürzere Zeiten vom Hersteller angegeben sind. Idealerweise sollte die desinfizierte Stallanlage anschließend 4 bis 5 Tage „leer“ lüften und ruhen.

(© Peter Hiller, LWK Niedersachsen)
Hygienemaßnahmen im laufenden Mastdurchgang
- Die Hygieneschleuse muss permanent voll funktionsfähig sein.
- Tägliche Kontrolle der Versorgungseinrichtungen und ggf. Reinigung
- Spülung des Tränkesystems nach jeder Verabreichung von Tierarznei- oder Ergänzungsfuttermitteln
- Unverzügliche Entfernung toter Tiere aus dem Stall, ordnungsgemäße Kadaverlagerung (vgl. Kapitel 6)
- Einstreupflege (Kontrolle der Feuchtigkeit, Nachstreuen und ggf. stark vernässte Stellen ausmisten)
- Verschmutztes Arbeitsgerät reinigen
- Verschmutzte Arbeitskleidung (insbes. Schuhwerk) reinigen
- Gerätschaften (ggf. auch Fahrzeuge) vor Nutzung in einem weiteren Stall reinigen und desinfizieren
- Regelmäßige Kontrolle des Schadnager- und Schädlingsbefalls und ggf. Bekämpfung
- Stallvorraum, Vorplatz und Zuwege sauber halten
- Bewuchs im stallnahen Bereich niedrig halten
Geflügelpest (Hochpathogene Aviäre Influenza, HPAI, „Vogelgrippe“) und Aufstallungsgebot
Die Geflügelpest ist eine tödlich verlaufende Erkrankung von Vögeln. Hühner und Puten sind besonders stark betroffen, während bei Gänsen und Enten mildere Krankheitserscheinungen auftreten.
Die Bekämpfung der Geflügelpest ist durch geltendes EU-Recht und in Deutschland ergänzend durch die Geflügelpest-Verordnung (GPVO) geregelt. Dort ist unter anderem festgehalten, dass bei Verlustraten von über 2 % innerhalb von 24 Stunden oder bei deutlich erhöhten Tierverlusten in reinen Entenbeständen über einen Zeitraum von mehr als vier Tagen Geflügelpest als Ursache durch den Tierarzt bzw. die Tierärztin ausgeschlossen werden muss (§ 4 GPVO).
Um die Ausbreitung des Virus zu verhindern und zur Prävention des Eintrags in den eigenen Bestand ist es wichtig, die Verbreitungswege zu kennen und entsprechende Vorsorgemaßnahmen zu treffen.
Eine der wichtigsten Maßnahmen ist es, den Kontakt von Nutzgeflügel zu Wildvögeln und deren Ausscheidungen zu verhindern. Offene Wasserflächen und Futterangebot im Freiland-Auslauf können beispielsweise infizierte Wildvögel anlocken. Fressen und trinken die Enten dann von denselben Stellen, können sie sich mit dem Virus infizieren. Geflügel darf deshalb im Außenbereich nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind, und nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, getränkt werden (§ 3 GPVO).
Über verunreinigtes Schuhwerk oder Kleidung kann der Erreger, der von infizierten Tieren mit dem Kot, aber auch mit Sekreten aus Nase und Augen ausgeschieden wird, seinen Weg in den Stall finden. Hygieneschleusen an den Stalleingängen, in denen Kleidung und Schuhwerk vor Betreten des Stalles gewechselt und die Hände gewaschen werden, tragen maßgeblich dazu bei, das Eintragsrisiko zu verringern. Fahrzeuge, die über die Hofstelle oder sogar in den Stall fahren, wie z. B. der Streuwagen, bergen ein hohes Einschleppungsrisiko. Daher sollten Vorplätze und Wege befestigt sein und ebenso wie die Fahrzeuge regelmäßig gesäubert und ggf. desinfiziert werden.
Auch das Futter oder das eingestreute Stroh selber können zum ungewollten Eintragen des Virus in den Stall führen, wenn diese nicht sicher vor Wildvögeln gelagert werden. Die GPVO schreibt deshalb die für Wildvögel unzugängliche Lagerung von Futter, Einstreu und sonstigen Gegenständen, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, vor (§ 6 Pkt. 3 GPVO).
Die Lagerung des Strohs bzw. der Einstreu muss zumindest unter Dach erfolgen, ideal ist eine Lagerung in geschlossenen Räumlichkeiten. Stroh, welches im Außenbereich gelagert werden muss, muss mit einer festen Folie und/oder einem Netz abgedeckt werden (vgl. Abbildung 23).
Insbesondere bei Weidehaltung ist das Eintragsrisiko für HPAI gegenüber reinen Stallhaltungssystemen erhöht, und entsprechende Vorsichtsmaßnahmen müssen getroffen werden. Wenn die Gefahr des Auftretens von HPAI von der zuständigen Behörde als groß eingeschätzt wird, kann deshalb ein Aufstallungsgebot angeordnet werden (§ 13 Abs. 1 GPVO).
Futter- und Wasserhygiene / Tränkehygiene

(© Regine Revermann, LWK Niedersachsen)
Um eine ausreichende Futter- und Wasserhygiene gewährleisten zu können, sollten einige Grundsätze Beachtung finden.
- Die Überprüfung der Futterqualität sollte regelmäßig durch eine sensorische Kontrolle hinsichtlich der Parameter in der folgenden Tabelle erfolgen. Treten entsprechende Qualitätsmängel bei den Futtermitteln auf, sollten diese umgehend durch qualitativ einwandfreie Futtermittel ausgetauscht werden.
Parameter | Mischfutter (Schrot / Pellets) | Getreide |
Griff | klamm, feucht Temperatur (erwärmt), Verbackungen, Gespinste, Beimengungen von Fremdbestandteilen, Abriebanteil in pell. FM | klamm, feucht Temperatur (erwärmt), Verbackungen |
Geruch | dumpf-stockig-schimmelig, hefig, alkoholisch (Hefenbesatz), süßlich (Milbenbesatz), ranzig (Fettverderb), faulig/kadaverös (Proteinabbau) | dumpf-muffig, schimmlig, faulig, süßlich, hefig, alkoholisch, Röstgeruch, Stall-, Chemikaliengeruch, fischig (Steinbrand) |
Geschmack | kratzig-brenzlig -> Hinweis auf Fett-/Futterverderb | unangenehm bitter -> Hinweis auf Unreife bzw. Pilzbesatz |
Farbe | verwaschen – grau – schmutzig, weiß/gelbe, grüne, blaue Verfärbungen Pelletoberfläche: diffuse Vergrauung bzw. dunkle Veränderungen (-> Schwärzepilze) | schmutzig-vergraut, schwarz-bräunlich, rot-violett (gebeizt), grün (Unreife), rötlich (Fusarienbesatz) |
Verunreinigungen | Insekten bzw. -fragmente, Nagerkot, Sonstiges (Glassplitter, „Siloreste“), unterschiedliche Pelletarten (Durchmesser, Farbe, Struktur) | sandig-erdige Verunreinigungen, Keimlinge, Beimengungen (Spreu, Nagerkot, Fremdkörper), Vorratsschädlinge wie Kornkäfer, Milben u. Ä. |
- Das Mindesthaltbarkeitsdatum des Futters sollte nicht überschritten werden, da eine längere Lagerung, insbesondere unter suboptimalen Bedingungen, die Qualität des Futters negativ beeinflussen kann.
- Bei Einsatz von eigenem Wasser (Brunnenwasser) zum Tränken der Tiere ist eine regelmäßige (z. B. jährlich) mikrobiologische und chemisch-physikalische Untersuchung empfehlenswert.
- Ein wichtiger Faktor, um den Tieren täglich frisches Wasser anzubieten, ist das regelmäßige Spülen der Leitungen und das Reinigen der Wassertröge (insbesondere nach dem Einsatz von Tierarznei- oder Ergänzungsfuttermitteln über das Tränkesystem sowie nach längerer Leerstandszeit).
- Der Einsatz von Zusätzen wie Chlordioxid oder organische Säuren bietet sich an, um Tränkeleitungen sauber zu halten. Diese können beispielsweise über spezielle Dosieranlagen dem Tränkwasser zugesetzt werden. Hierbei sollten stets die Anwendungshinweise des Herstellers eingehalten werden. Auch physikalische Verfahren wie eine Impulsspülung (Luft- und Wasserimpulse im Wechsel) können Ablagerungen in den Leitungen beseitigen bzw. verhindern. Ein Einsatz dieser Zusätze ersetzt jedoch nicht die regelmäßige äußerliche Reinigung der Tränkeinrichtungen, z. B. von Rundtränken.
- Ein (zusätzliches) offenes Wasserangebot zur Beschäftigung der Enten birgt immer das Risiko einer Vernässung der Einstreu und einer höheren Keimbelastung, welches zu einem erhöhten Krankheitsrisiko der Tiere führen kann. Hier sollten Maßnahmen getroffen werden, um dem vorzubeugen. Durch (Kunststoff-)Roste unter dem Tränkebereich kann überschüssiges Wasser abgeführt werden. Dabei sollte beachtet werden, dass das Wasser aufgefangen und die Möglichkeit bestehen muss, dieses abzupumpen und beispielsweise auf Ackerflächen auszubringen. Auch ein regelmäßiges Versetzen der Tränken und regelmäßiges Nachstreuen im Bereich der Tränken kann einer Vernässung der Einstreu entgegenwirken. Darüber hinaus sollte das Tränkwasser in offenen Tränken täglich erneuert werden.
- Zum Einstreuen sollte nur qualitativ gutes Stroh verwendet werden (frei von Pilzbefall).
Literaturverzeichnis
- Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (2014): Merkblatt zur Betäubung von Puten
- DLG-Merkblatt 430, 2. Auflage (2018): Umgang mit kranken und verletzten Schweinen
- DLG kompakt (2021): Haltung von Spezialgeflügel – Weidemastgänse. Nr. 09/2021
- Golze, M. (2000): Enten und Gänse sparen nicht freiwillig. DGS Magazin 47, S. 35-36
- Golze, M. (2005): Produktion von Gänsen. In: Nischen der Geflügelhaltung und Erzeugung.
- Interne KTBL-Auftragsarbeit. Unveröffentlicht
- Golze, M. (2019): Vortrag „Neue Ergebnisse zur Weidemast von Gänsen und Einflüsse auf die Produktqualität von Gans und Ente“. 5. Praxistag Wassergeflügelhaltung, Bernburg
- Kamphues, J., Coenen, M., Iben, C., Kienzle, E., Pallauf, J., Simon, O., Wanner, M., Zentek, J. (2009): Supplemente zu Vorlesungen und Übungen in der Tierernährung. 11., überarbeitete Auflage, M. & H. Schaper GmbH, Hannover
- Keppler, C., Garrelfs, I. und Spindler, B. (2020): Umgang mit kranken und verletzten Jung- und Legehennen. DGS Magazin 31
- Laboratorium der Urkantone (LABURK) (ohne Jahr): Umgang mit kranken und verletzten Nutztieren
- Leitfaden Geflügelhaltung (2020): Leitfaden Geflügelhaltung, Herausgeber Landwirtschaftskammer Niedersachsen, 7. Auflage
- NEULAND-Richtlinien für die artgerechte Gänsehaltung (2018): NEULANDRichtlinien (neuland-fleisch.de)
- Pingel, H. (2000): Enten und Gänse. Eugen Ulmer GmbH & Co., Stuttgart
- Reiter, K. und Bessei, W. (1995): A behavioural comparison of pekin, muscovy and mulard duck in the fattening period. 10th European Symposium on Waterfowl, Halle, S. 118-121
- Schneider, K.-H. (2002): Gänsezucht für jedermann: Das Handbuch für die Praxis. Oertel und Spörer, Reutlingen
- Schrader, L., Bünger, B., Marahrens, M., Müller-Arnke, I., Otto, Ch., Schäffer, D. und F. Zerbe (2006): Anforderungen an eine tiergerechte Nutztierhaltung. KTBL-Schrift 446, Darmstadt, S. 25-31
- Schweizerische Eidgenossenschaft (2020): Fachinformation Tierschutz Nr. 16.1
- Sieverding, E., Praxis am Bergweg (2017): Vortrag „Tierschutzgerechtes Betäuben und Töten von erkrankten Puten“. 7. Fachkreis Putengesundheit
- Speta, N. (2008): Fallstudien zum Wasserangebot bei Weidegänsen. Diplomarbeit, H93 Department für Nachhaltige Agrarsysteme. Universität für Bodenkultur Wien, S. 31-38
- Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V. (TVT) (2006): Empfehlungen zum Töten von Nutztieren durch Halter oder Betreuer (Merkblatt Nr. 75)
- Tiergesundheitsdienst Bayern e.V. und Bayerischer Bauernverband (2019): Nottötung von einzelnem Geflügel – Was muss beachtet werden? Merkblatt, Stand: 29.07.2019 2019-07-29_Merkblatt Nottoetung Gefluegel_FINAL.pdf (bayerischerbauernverband.de)
- Vereinbarung des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) und der Niedersächsischen Geflügelwirtschaft, Landesverband e. V. (NGW) über Mindestanforderungen an die Haltung von Gänsen in Aufzucht und Mast („Gänsehaltungsvereinbarung“), Stand: 03/2020 Enten / Gänse | Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (niedersachsen.de) (Download-Bereich)
- Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung) Geflügelpest-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2018 (BGBl. I S. 1665, 2664)