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Tiergerechter Umgang mit der Herde und dem Einzeltier

Hinweis

Eine Hilfestellung für den Umgang mit Pekingenten ergibt sich aus Anlage 6,

Managementempfehlungen zum Umgang mit Pekingenten (Pekingentenvereinbarung).

Tierbetreuung und Pflege: Aufgaben der Tierhalterin / des Tierhalters

Die Tierhalterin oder der Tierhalter bzw. die Tierbetreuerin oder der Tierbetreuer hat sich mindestens zweimal täglich durch direkte Inaugenscheinnahme vom Wohlbefinden der Tiere zu überzeugen.

Des Weiteren muss die tierbetreuende Person auch alle Haltungs- und Versorgungseinrichtungen täglich auf ihre Funktionsfähigkeit überprüfen (vgl. TierSchNutztV § 4 Allgemeine Anforderungen an Überwachung, Fütterung und Pflege).

Um eine positive Beziehung zwischen Mensch und Tier zu entwickeln, muss eine Annäherung an das Tier - gleich von den ersten Lebenstagen an - häufig und in ruhiger Art und Weise erfolgen.

Tiergerechter Umgang mit der Herde

Bei allen Arbeiten im Stall muss in ruhiger Art und Weise mit den Enten umgegangen werden, um ein Erschrecken der Tiere bei der Annäherung und unnötige Unruhe in der Herde zu vermeiden:

  • Vermeidung abrupter, hastiger Bewegungen
  • Keine dauerhaften oder plötzlichen lauten Geräusche
  • Kein plötzlicher starker Lichteinfall

Die Enten sollten behutsam an das regelmäßige Ausführen bestimmter Arbeitsgänge gewöhnt werden.

  • Das Treiben der Enten muss stets ruhig und langsam erfolgen. Hindernisse, an denen sich die Enten verletzen könnten, sollten zuvor entfernt werden.
  • Je kleiner die Gruppe und je ruhiger der Treibvorgang, umso geringer sind die Aufregung der Enten und das Risiko, durch Übereinanderlaufen der Tiere Kratzwunden zu verursachen, die bei der Schlachtung zum Verwurf der Schlachtkörper führen können.

Vor Betreten des Stalles sollten die Enten durch Klopfen an die Tür oder Ansprechen „vorgewarnt“ werden. Die Enten können an die eigene Stimme gewöhnt werden.

Es sollten keine hastigen Fangversuche in der Entenherde unternommen werden. Wenn Einzeltiere aus der Herde genommen werden müssen (z. B. zum Wiegen), sollte dies aus einer kleinen Gruppe geschehen, die zuvor mit Treibbrettern von der Herde abgetrennt wurde.

Vor dem (maschinellen) Einstreuen wird durch vorausgehende Tierkontrollen sichergestellt, dass sich keine laufunfähigen Tiere im Stall befinden. Dabei sollte das maschinelle Einstreuen bei langsamer Fahrgeschwindigkeit immer auf die gleiche Art und Weise durchgeführt werden (z. B. immer im Uhrzeigersinn), um die Tiere nicht aus der Routine zu bringen.

Die Tiere sollten mit Beginn der Aufzucht an die entsprechenden Maschinen gewöhnt werden.

Tiergerechter Umgang mit dem Einzeltier

Enten dürfen nicht an den Beinen oder an einem Flügel gefangen oder angehoben werden, um Verletzungen insbesondere der Ständer zu vermeiden.

„Es ist verboten, Tiere an Kopf, Ohren, Hörnern, Beinen, Schwanz oder Fell hoch zu zerren oder zu ziehen oder so zu behandeln, dass ihnen unnötige Schmerzen oder Leiden zugefügt werden“ (vgl. Verordnung (EG) Nr. 1/2005 Anh. 1 Kap. III, Nr. 1.8 Buchstabe d).

Zur Kontrolle von Einzeltieren oder wenn ein Tier getragen werden muss, wird die Ente mit beiden Händen angehoben. Zum Tragen wird eine Hand unter dem Körper, die andere Hand um den Körper gelegt, um die Flügel in geschlossener Position zu halten. Alternativ können beide Hände um den Körper gelegt werden, die gleichzeitig beide Flügel fixieren.

Enten dürfen nicht hängend mit dem Kopf nach unten getragen werden.

Verletzte, kranke oder leidende Tiere, deren Verbleib in der Herde mit vermeidbarem Leiden verbunden ist, müssen umgehend zur Behandlung in einem Separationsabteil von der Herde abgesondert (auf die uneingeschränkte Erreichbarkeit von Wasser und Futter achten!) oder tierschutzgerecht getötet werden.

  • Tote Enten sind unverzüglich aus dem Stall zu entfernen und in Kadaverbehältern sachgerecht und möglichst kühl zu lagern sowie ordnungsgemäß zu entsorgen.