Haltungsanforderungen und Management
Die Aufzucht- und Mastphase findet bei Pekingenten in verschiedenen Ställen bzw. Produktionsstätten statt, da die Tiere unterschiedliche Ansprüche an die Haltungsbedingungen stellen, z. B. hinsichtlich Temperatur und Futter. Außerdem lässt sich so die Effizienz der Ausnutzung von Stallplätzen steigern und es können zwei Altersstufen gleichzeitig auf einem Betrieb gehalten werden.
Pekingenten werden derzeit überwiegend in geschlossenen Stallanlagen gehalten. Wenn die äußeren Umstände (z. B. geeignete Auslauffläche, aktuelle Seuchenlage) es zulassen, ist auch eine Freilandhaltung oder Haltung der Tiere mit Zugang zu einem Auslauf, der überwiegend mit Vegetation bedeckt sein sollte, ab einem bestimmten Alter der Tiere (i. d. R. nach der ersten Jungtiermauser) möglich. Dies stellt jedoch zusätzliche Anforderungen an das Haltungsmanagement.
Die Mast von Pekingenten umfasst aktuell insgesamt ca. 38-42 Tage unter konventionellen Bedingungen. Die Aufzuchtphase dauert davon ca. 16-21 Tage. Dies ist auch abhängig vom betriebsindividuellen Belegintervall. In der ökologischen Haltung werden die Tiere mind. 49 Tage gemästet. In der Pekingentenmast werden beide Geschlechter zusammen gehalten.

(© Wilhelm Kollmer-Heidkamp)
Stallvorbereitung
Der gereinigte und desinfizierte Aufzuchtstall wird vor dem Einstallen auf eine Temperatur von 30-32 °C aufgeheizt. Hierfür sollten mind. zwei bis drei Tage eingeplant werden. Dabei ist darauf zu achten, dass auch die Bodenplatte und die Stallwände vorgewärmt sein müssen. Wenn Gas-Heizstrahler zum Einsatz kommen, sollte die Temperatur unter diesen ca. 33 °C betragen und in den restlichen Stallbereichen ca. 28 °C, damit eine ausreichende Wärmeversorgung der Küken in den ersten Tagen gewährleistet wird. Die Küken haben so die Möglichkeit zu wählen, in welchem Temperaturbereich sie sich aufhalten möchten.
Die Funktionsfähigkeit der Versorgungseinrichtungen wird überprüft. Die Tränke wird vorher gespült. In den ersten Tagen werden zusätzlich noch Stülptränken und Futterteller aufgestellt.
Als Einstreu dient Stroh, möglichst gehäckselt. Die benötigte Ersteinstreumenge beträgt etwa 1,5-2,0 kg/m2. Das Stroh muss sauber und hygienisch einwandfrei sein. Auch Hobelspäne können zum Einsatz kommen.
Der Einstreubedarf an Stroh beträgt für den gesamten Durchgang ca. 2,5-3,0 kg pro Tier.
Einstallen der Küken
Die Tiere kommen als Eintagsküken von der Brüterei in speziellen Transportkisten am Betrieb an. Das anschließende Einstallen sollte zügig, jedoch in Ruhe, erfolgen.
Bereits während des Einstallens können die Tiere durch akustische Signale (z. B. durch die Stimme der betreuenden Person) dazu animiert werden, sich möglichst zügig im gesamten Stallbereich zu verteilen. Entenküken reagieren sensibel auf Geräusche und werden der Stimme des Betreuers/ der Betreuerin folgen. Dadurch wird auch das schnelle Auffinden von Wasser und Futter sichergestellt.

Umstallen der Tiere
Bei der Zweiphasenmast werden die Tiere nach der Aufzucht in den größeren Maststall umgestallt (ca. 16.-21. Lebenstag). Je nach betrieblichen Voraussetzungen können die Tiere vom Aufzuchtstall direkt in den nahegelegenen Maststall umgetrieben werden oder aber (gruppenweise) mit einem Anhänger umgestallt werden. Ab diesem Zeitpunkt steht den Tieren auch ein zusätzliches Wasserangebot zur Verfügung.
Besatzdichte
Die Besatzdichte in der Aufzucht und der Mast darf 20 kg Lebendmasse/m2 nutzbarer Fläche nicht übersteigen (vgl. Pekingentenvereinbarung).

Stalltemperatur
Die Temperatur sollte in den ersten drei Tagen 30-32 °C betragen (unter Wärme-Strahlern 33 °C). Die Temperatur wird immer in Tierhöhe gemessen. Im weiteren Verlauf der Aufzucht kann die Temperatur täglich oder alle zwei Tage um 1 bzw. 2 °C reduziert werden, um die Tiere auf die Bedingungen im Maststall vorzubereiten.
Bei der Temperatureinstellung sollte unbedingt auf das Tierverhalten und die Verteilung der Tiere geachtet werden und Anpassungen ggf. frühzeitig vorgenommen werden (siehe Kapitel 5 - Auffälligkeiten bei der Tierverteilung auf der nutzbaren Fläche).
Temperaturschwankungen innerhalb eines Tages von 2,5-3 °C sollten in der ersten Lebenswoche nicht überschritten werden, da die Tiere ihre Körpertemperatur noch nicht selbstständig halten können. Erst nach der ersten Jungtiermauser stellen die befiederten Enten keine höheren Wärmeanforderungen an ihre Umgebung.
Hinweise zum Umgang mit Hitzestress in den warmen Sommermonaten finden sich in Kapitel 5 - Hitzestress.
Luftfeuchtigkeit
Die relative Luftfeuchte sollte zu keinem Zeitpunkt weniger als 55 % betragen. Werte von über 70 % sollten vermieden werden.
Lüftung/Schadgase
Pekingenten werden üblicherweise in Offenställen gehalten. Luftgeschwindigkeiten von über 0,3 m/s in Tierhöhe sollten jedoch nicht überschritten werden.
In zwangsbelüfteten Ställen sollte die Mindestluftrate 4,5 m3/kg Lebendmasse/Stunde betragen, um im Sommer eine ausreichende Lüftungsrate zu gewährleisten.
Die maximalen Schadgasgehalte sind in der folgenden Tabelle abzulesen und sollten nicht überschritten werden (Pekingentenvereinbarung, 2015):
Schadgas | max. Gehalt je m³ Luft |
Ammoniak | <10 ppm, dauerhaft nicht über 20 ppm |
C02 | <3.000 ppm |
Im Sommer sind Schwenklüfter vorzuhalten, die eine ausreichende Belüftung gewährleisten (vgl. Pekingentenvereinbarung).
Beleuchtung
Die Beleuchtung des Stalles sollte im gesamten Stall gleichmäßig sein. Ein Tageslichteinfall von 3 % der Stallgrundfläche sollte für Neu- und Umbauten einkalkuliert werden. Das Beleuchtungsprogramm kann während der Eingewöhnungszeit in den ersten drei Tagen abweichen. Das Licht muss flackerfrei sein und sollte möglichst dem natürlichen Tageslicht entsprechen.
Der Lichttag in den ersten max. drei Tagen kann auf 24 Stunden zur Gewöhnung an Futter- und Tränkeinrichtungen erhöht werden. Danach sollte ein möglichst natürlicher Tag-/Nachtrhythmus eingehalten werden und es muss eine durchgehende Dunkelphase von mindestens 8 Stunden gewährleistet werden, sofern von den natürlichen, jahreszeitlich schwankenden Dunkelphasen abgewichen wird. Vor dem Lichtwechsel sollten entsprechende Dimmphasen eingerichtet werden.
Eine Notbeleuchtung von max. 2 Lux kann nachts als Orientierungshilfe dienen.
Fütterungsmanagement und Wasserversorgung


Wasser
Es muss eine ständige Versorgung der Tiere mit frischem und hygienisch unbedenklichem Tränkwasser gewährleistet werden. Dazu müssen Funktionsfähigkeit und Hygienezustand des Tränkesystems täglich kontrolliert werden. Das Tränkwasser für die Küken sollte in etwa Raumtemperatur haben. Die Versorgung der Tiere findet in der Aufzucht und der Mast i. d. R. über Nippeltränken statt. In den ersten Tagen sollten zusätzlich Schalen mit Wasser oder Stülptränken im Stall aufgestellt werden.
Die Anforderungen an die Tränkeinrichtungen während der Aufzucht und Mast sind in folgender Tabelle dargestellt:
Alter der Tiere (Lebenstag) | Nippeltränke (Tiere / Nippel) |
1. - 5. | 25 |
6. - 21. | 15 |
ab 22. | 10 |
Die Höhe der Tränkeinrichtungen ist nach dem Alter und der Größe der Tiere auszurichten. Trichterförmige Tränkevorrichtungen sollten so eingestellt werden, dass die Tiere problemlos ihren Kopf darin eintauchen können (Abb. 11). Nippeltränken sollten von den Tieren mit gestrecktem Hals gut erreichbar sein (Abb. 12).

Zusätzliches Wasserangebot
Nach Pekingentenvereinbarung muss den Tieren ab der Mast, d. h. spätestens ab dem 22. Lebenstag, jederzeit ein Zugang zu Badewasser bzw. Wasservorrichtungen, bei denen die Tiere ihren Kopf ins Wasser eintauchen können, gewährt werden. Dieses Angebot muss für alle Tiere gut erreichbar sein und in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen (konkrete Empfehlungen können in der aktuellen Version der Pekingentenvereinbarung nachgelesen werden).
Gute Erfahrungen werden auch mit einem offenen Wasserangebot in Form eines Flachbeckens o. ä. gemacht. Dieses erlaubt den Tieren am besten das Ausüben arttypischer Verhaltensweisen, so wie es auch im Paragraf 2 des Tierschutzgesetzes gefordert wird. Das zusätzliche Wasserangebot verlangt im Hinblick auf die Stallhygiene eine Anpassung des Einstreumanagements, um eine Vernässung der Einstreu zu verhindern. Darüber hinaus sind regelmäßige Wasserwechsel sowie Reinigung der Becken notwendig.


Futter
Die Tiere erhalten in den ersten 14 Tagen ein Starterfutter mit etwa 12,0 MJ ME Energiegehalt und 21 % Rohproteingehalt. Das anschließende Mittelmastfutter enthält ca. 12,2 MJ ME Energie und 18 % Rohprotein, während das Endmastfutter einen Energiegehalt von 12,4 MJ ME und 17 % Rohprotein aufweist. Das Futter wird ad libitum verabreicht. Es sollte den Tieren in den ersten Tagen zusätzlich über Futterschalen auf dem Boden bereitgestellt werden.
Die nutzbare Trogseitenlänge sollte nach Vorgaben der Pekingentenvereinbarung vom 1.-21. Lebenstag bei mind. 0,8 cm je kg Lebendmasse liegen und ab dem 22. Lebenstag bis zur Schlachtung bei mind. 0,4 cm je kg Lebendmasse.


Beschäftigungsmaterial
Veränderbares Beschäftigungsmaterial muss den Tieren in ausreichender Menge zur Verfügung stehen und das Nahrungssuche- und aufnahmeverhalten anregen. Geeignet sind z. B. frisches Stroh oder Heu, welches in Raufen oder Körben angeboten werden kann. Dabei sollte darauf geachtet werden, die Körbe oder Raufen entsprechend der Tierhöhe einzustellen.
Auch das vorhandene Wasserangebot hat für die Enten eine große Bedeutung als Beschäftigungsmöglichkeit.
Außenklimabereich
Nach Pekingentenvereinbarung ist beim Neubau von geschlossenen Mastställen ein Außenklimabereich vorzusehen, soweit baurechtliche und immissionsschutzrechtliche Regelungen dem nicht entgegenstehen.
Tägliche Routinearbeiten
Die Tierkontrolle sollte mehrmals täglich erfolgen, mind. jedoch zweimal am Tag. Insbesondere in den ersten Tagen sollten die Küken intensiv betreut werden und eine Tierkontrolle mehrmals täglich stattfinden. Wichtige Parameter sind u. a. (siehe auch Kapitel 5 Kriterien zur Beurteilung der Tiergesundheit):
- Verteilung der Tiere im Stall
- Futteraufnahme- und Wasseraufnahmeverhalten
- Fortbewegung
- Gefiederzustand
- Kotbeschaffenheit
- Zustand der Augen und Nasenlöcher
Es muss täglich mit frischem Stroh nachgestreut werden. Dies geschieht in der Aufzucht i. d. R. per Hand.
Alle Haltungs- und Versorgungseinrichtungen müssen täglich auf ihre Funktionsfähigkeit überprüft werden (vgl. TierSchNutztV § 4 Allgemeine Anforderungen an Überwachung, Fütterung und Pflege). Die Futter- und Wasseraufnahme muss täglich kontrolliert werden.
Sonderarbeiten
Hierunter fallen nichttägliche Arbeiten, die aber eine gewisse Regelmäßigkeit während eines Mastdurchgangs oder im Anschluss daran aufweisen. Hierzu gehören z. B. die anfallenden Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten während der Serviceperiode (vgl. Kapitel 8), die Betreuung durch den Tierarzt oder die Tierärztin (siehe Tierärztliche Bestandsbetreuung und Gesundheitssicherungsprogramm) sowie durchzuführende Untersuchungen wie beispielsweise Tränkwasseruntersuchungen bei Nutzung von eigenem Brunnenwasser.
Impfungen
Impfungen können zum Schutz vor verschiedenen Infektionskrankheiten eingesetzt werden. Im Gegensatz zu Hühnern und Puten existiert derzeit keine Impfpflicht für Enten. Praxisüblich ist die Impfung der Elterntiere vor Beginn der Legeperiode (z. B. gegen Riemerellen), um junge Entenküken durch maternale Antikörper zu schützen. Je nach Infektionsdruck kann jedoch ggf. auch bei Pekingmastenten in Einzelfällen eine Impfung sinnvoll sein. Dies sollte stets mit dem bestandsbetreuenden Tierarzt bzw. der bestandsbetreuenden Tierärztin besprochen werden.
Tierärztliche Bestandsbetreuung und Gesundheitssicherungsprogramm
Der Tierhalter bzw. die Tierhalterin muss nach Pekingentenvereinbarung einen tierärztlichen Betreuungsvertrag nachweisen können. Hiernach muss mindestens vierteljährlich eine tierärztliche Bestandskontrolle erfolgen.
Darüber hinaus ist der Tierbestand einmal pro Durchgang von einer fachkundigen Person (Tierarzt/Tierärztin oder Mästerbetreuer/in) begutachten zu lassen. Von diesem Besuch ist jeweils ein Protokoll anzufertigen mit der Bewertung des Gesundheits- und Pflegezustands sowie Verhalten der Herde. Die Behörde kann sich diese Protokolle auf Verlangen vorzeigen lassen.
Die Teilnahme an einem Gesundheitssicherungsprogramm soll die Tiergesundheit sichern, indem durchgangsbezogene Indikatoren aus Aufzucht und Mast sowie der Schlachtung erhoben und bewertet werden. Falls sich hieraus ein Handlungsbedarf ergibt, wird zusammen mit dem bestandsbetreuenden Tierarzt bzw. der bestandsbetreuenden Tierärztin ein Gesundheitsplan erarbeitet und umgesetzt. Auch dieser muss der Behörde auf Verlangen vorgezeigt werden. Die Anforderungen an die Eigenkontrollverpflichtung (§ 11 Abs. 8 TierSchG) sind damit erfüllt.