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SchweineWohl im Fokus - Maßnahmen zur Emissionsminderung in der Schweinehaltung

Ergebnisse der Arbeitsgruppe „Emissionsminderung“ des Tierwohl-Kompetenzzentrums Schwein

Stand: April 2023

  • Lars Broer, Landwirtschaftliche Untersuchungs- und Forschungsanstalt (LUFA) Nord-West
  • Ewald Grimm, Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft e.V.
  • Dr. Sabrina Hempel, Leibniz-Institut für Agrartechnik und Bioökonomie (ATB Potsdam)
  • Martin Kamp, Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
  • Prof. Stephan Schneider, Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen

  • Sandra Terletzki, Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
  • Dr. Sabine Schütze, Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen

Förderhinweis
Dieses Dokument wurde im Rahmen des Verbundprojektes Netzwerk Fokus Tierwohl, Förderkennzeichen 28N-4-013-01 bis 28N-4-013-17, durch die Arbeitsgruppe „Emissionsminderung" des Tierwohl-Kompetenzzentrums Schwein erarbeitet und durch DLG e.V und FiBL Deutschland e.V. methodisch-didaktisch aufbereitet.
Das Verbundprojekt der Landwirtschaftskammern und landwirtschaftlichen Einrichtungen aller Bundesländer hat das Ziel, den Wissenstransfer in die Praxis zu verbessern, um rinder-, schweine- und geflügelhaltende Betriebe hinsichtlich einer tierwohlgerechten, umweltschonenden und nachhaltigen Nutztierhaltung zukunftsfähig zu machen.
Das Projekt wird gefördert durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft aufgrund eines Beschlusses de Deutschen Bundestages.

Alle Informationen und Hinweise ohne jede Gewähr und Haftung.

Herausgeber

DLG e.V.
Fachzentrum Landwirtschaft
Eschborner Landstraße 122
60489 Frankfurt am Main

FiBL Deutschland e.V.
Bereich Tierwohl
Kasseler Straße 1a
60486 Frankfurt am Main

Stand: 03/2023
© 2023

Vervielfältigung und Übertragung einzelner Textabschnitte, Zeichnungen oder Bilder (auch für den Zweck der Unterrichtsgestaltung) sowie Bereitstellung des Merkblattes im Ganzen oder in Teilen zur Ansicht oder zum Download durch Dritte nur nach vorheriger Genehmigung durch die fachlich zuständige Geschäftsstelle des Tierwohl-Kompetenzzentrums und DLG e.V., Servicebereich Marketing, Tel. +49 69 24788-209, [email protected]

 

Maßnahmen zur Minimierung von Emissionen im Schweinestall

In der Schweinehaltung entstehen neben gasförmigen Emissionen wie Ammoniak, Methan und Lachgas auch Gerüche sowie partikelförmige Emissionen wie Stäube, wobei letztere auch keimbehaftet sein können. Sie können negative Auswirkungen auf das Stallklima haben, die Gesundheit von Mensch und Tier beeinträchtigen, die Umwelt schädigen oder auch belästigend wirken. Ein Beispiel für gesundheitliche Beeinträchtigungen sind auffällige Lungenbefunde bei Mastschweinen sowie Atemwegserkrankungen bei Landwirten.
Verwechslungsgefahr besteht zwischen den Begriffen Emission und Immission. Emissionen sind im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) die von einer Anlage (Stall) ausgehenden Luftverunreinigungen, Geräusche, Strahlen, Bioaerosole und ähnliches. Die Immission hingegen bezeichnen das Einwirken der Schadstoffe auf Menschen, Tiere, Pflanzen und leblose Sachen. Ein großer Anteil, etwa 75 % der durch die Landwirtschaft entstandenen Ammoniakemissionen, entsteht durch die Rinder-, Schweine- und Geflügelhaltung einschließlich der Lagerung und Ausbringung der Wirtschaftsdünger. Grund für die hohen Emissionen aus der Tierhaltung ist, dass beispielsweise aus dem ausgeschiedenen Harnstoff bei Kontakt mit Kot Ammoniak entsteht.1 Zur Vermeidung negativer Auswirkungen auf Tier, Mensch und Umwelt sollen die Emissionen zukünftig weiter reduziert werden. Dafür gibt es diverse rechtliche und damit verbindliche Vorgaben, die sich gezielt auf Ammoniakemissionen beziehen.

 

Tabelle 1: Quellen, Ursachen und Wirkungen von Emissionen aus der Schweinehaltung2
Art der EmissionQuelleUrsacheMögliche Wirkung
GeruchStälle und Ausläufe, Lagereinrichtungen für Fest- und Flüssigmist sowie Futtermittelmikrobieller Abbau von organischer Substanz (z. B. Kot, Harn, Futter), EigengeruchGeruchsbelästigung
AmmoniakStälle und Ausläufe, Lagereinrichtungen für Fest- und Flüssigmistmikrobieller Abbau des Harnstoffs in den ExkrementenSchädigung empfindlicher Pflanzen, Eutrophierung und Versauerung von Ökosystemen durch Stickstoffdeposition, Bildung von Sekundärpartikeln (Feinstaub)
StaubStälle, FuttermanagementTieraktivität, Einstreu sowie Fördern, Mahlen, Mischen und Zuteilen von FuttermittelnGesundheitsgefährdung durch Atemwegserkrankungen und Allergien

Ammoniakemissionen müssen nach der NEC-Richtlinie (2016) auf der Basis von 2005 bis 2030 in Deutschland um 29 % reduziert werden. Deutschland hat diese Richtlinie über die 43. Bundesimmissionsschutzverordnung in das nationale Recht umgesetzt, um die internationalen Verpflichtungen einzuhalten und den Beitrag grenzüberschreitender Emissionen und schädlicher Umweltwirkungen zu reduzieren.
Wer heute eine größere, immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Tierhaltungsanlage bauen möchte, muss den Stand der Technik bzw. die Besten Verfügbaren Techniken (BVT) zur Emissionsminderung einsetzen.1 Die Art der Genehmigung sowie die genehmigungspflichtigen und baulich-betrieblichen Maßnahmen variieren dabei je nach Tierhaltungsanlage:

  • Genehmigung der Tierhaltungsanlage gemäß § 10 BImSchG mit Öffentlichkeitsbeteiligung ab 2.000 Mastplätzen, ab 750 Sauenplätzen oder ab 6.000 Ferkelplätzen (sog. G-Anlagen)
  • Genehmigung der Tierhaltungsanlage gemäß § 19 BImSchG in vereinfachtem Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung ab 1.500 Mastplätzen, 560 Sauenplätzen oder 4.500 Ferkelplätzen (sog. V-Anlagen)

Die technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) auf Grundlage des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) gilt für beide genannten Anlagenarten. Sie legt Anforderungen zur Emissionsminderung bei Tierhaltungsanlagen fest und benennt Techniken, die zur Emissionsminderung im Stall als Stand der Technik verwendet werden können, die auf EU-Ebene als BVT eingestuft werden. Dieser „Stand der Technik“ ist für kleinere immissionsschutzrechtlich nicht genehmigungsbedürftige, d. h. nur baurechtlich genehmigungspflichtige Anlagen, nicht verbindlich. Er kann aber im Einzelfall zur Orientierung herangezogen werden, wenn beispielsweise Emissionen zu mindern sind, um den Schutz der Nachbarschaft oder von empfindlichen Ökosystemen zu gewährleisten.

Die Anforderungen zur Emissionsminderung umfassen bei sog. G-Anlagen den Einsatz einer Abluftreinigungseinrichtung (ARE), um die Ammoniak- und Staubemissionen um mindestens 70 % und Geruch soweit zu mindern, dass kein Rohgas- bzw. Schweinegeruch im Reingas mehr wahrnehmbar ist und die Konzentration unter 500 Geruchseinheiten pro m3 liegt.

Bei V-Anlagen sind die Ammoniakemissionen durch geeignete Techniken (Anhang 11 der TA Luft) um mindestens 40 % zu mindern. Neben sogenannten verfahrensintegrierten Maßnahmen kann auch eine Abluftreinigungseinrichtung eingesetzt werden, bei der mindestens 60 % des maximalen Volumenstroms mit einem Wirkungsrad von 70 % gereinigt werden. In allen Fällen und unabhängig von der eingesetzten Technik ist eine stark nährstoffreduzierte Fütterung sicherzustellen.

Es gibt diverse Möglichkeiten für landwirtschaftliche Betriebe, um Emissionen zu senken. Zuschüsse erhalten die Landwirte zum Beispiel durch das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) für Abluftreinigungseinrichtungen, die Kot-Harn-Trennung, verkleinerte Güllekanäle, Fütterungssysteme für eine nährstoffreduzierte Phasenfütterung sowie Techniken zur Güllekühlung.3

Beachtet werden muss, dass die Anforderungen des AFP je nach Bundesland variieren können. Außerdem ist eine Förderung für bestehende Ställe nur im Rahmen der Nachrüstungsfristen der TA Luft möglich und für Neubauten nur dann, wenn Maßnahmen nicht im Rahmen der TA Luft vorgeschrieben sind. Weitere Maßnahmen zur Minderung von Emissionen existieren, dürfen jedoch nur angewendet werden, sofern diese über gleichwertige Effekte zur Emissionsminderung verfügen. Für manche Maßnahmen sind bereits diverse praktische Erfahrungen und wissenschaftliche Daten vorhanden, andere hingegen müssen noch weiter untersucht und optimiert werden.

Doch welche Methoden und Verfahren gibt es zur Umsetzung der rechtlichen Vorgaben, die gleichzeitig verhaltensspezifische Anforderungen der Tiere an die Haltungsumwelt berücksichtigen und inwieweit können sie Emissionen mindern?

Im Folgenden sind die einzelnen Maßnahmen im Detail dargestellt. Klicken Sie dazu auf das entsprechende Thema.