Haltungsanforderungen und Management
Der Großteil der Masttiere, die oftmals als Eintagsküken eingestallt werden, stammt aus dem Ausland. Das bekannteste Unternehmen für die Vermehrung ist „Grimaud Frères Sélection“ aus Frankreich, wo das Schnabel- und Krallenkupieren auch weiter erlaubt ist. Die Einfuhr der entsprechenden Tiere ist möglich, da in Deutschland nur das Kupieren selber verboten ist, nicht jedoch die Haltung von im Ausland kupierten Tieren10.
Die Tiere werden getrennt-geschlechtlich gemästet, wobei die Enten nach 63 - 70 Tagen und die Erpel nach 77 -84 Tagen geschlachtet werden. Dann wiegen die Tiere etwa 2,5 bzw. 5 kg6. Der Zeitpunkt der Schlachtung ist abhängig vom Federwachstum: Zum Schlachttermin sollten möglichst wenig wachsende Federn vorhanden sein, um das Rupfen zu erleichtern11.
Stallvorbereitung
Nach einer ausreichenden Leerphase (mindestens 10 Tage ab Grobreinigung) mit vorhergehender Reinigung und Desinfektion können neue Tiere eingestallt werden. Moschusenten sind temperatursensibler als Pekingenten. Der gereinigte und desinfizierte Stall wird vor dem Einstallen auf eine Temperatur von 34 °C aufgeheizt. Für das Aufheizen sollten mind. zwei bis drei Tage eingeplant werden. Dabei ist darauf zu achten, dass auch die Bodenplatte und die Stallwände vorgewärmt sein müssen. Wenn Gas-Heizstrahler zum Einsatz kommen, sollte die Temperatur unter diesen in der ersten Woche 34 °C betragen und in den restlichen Stallbereichen 27 °C, damit eine ausreichende Wärmeversorgung der Küken in den ersten Tagen gewährleistet wird. Die Küken haben so die Möglichkeit zu wählen, in welchem Temperaturbereich sie sich aufhalten möchten. Pro 300 Enten sollte ein Heizstrahler vorhanden sein 11.
Die Funktionsfähigkeit der Versorgungseinrichtungen wird vor der Einstallung geprüft. Auch die Tränken werden vorher gespült. In den ersten Tagen werden zusätzlich noch Stülptränken und Futterteller aufgestellt.
Die Mast wird in der Regel größtenteils auf Rosten durchgeführt, da durch die Beschäftigung der Tiere mit Wasser der Stallboden vernässt. In den ersten beiden Lebenswochen muss die Spaltenweite und -breite < 1,5 cm sein. Ab der 3. Lebenswoche darf die Spaltenbreite max. 2,5 cm betragen. Als Einstreu dient Stroh, möglichst gehäckselt. Das Stroh muss sauber und hygienisch einwandfrei sein. Auch Hobelspäne können zum Einsatz kommen. Ab der 5. Lebenswoche müssen mindestens 20 % der Stallfläche eingestreut sein.
Einstreuqualität
- Hygienisch einwandfrei
- Trocken
- Sauber
- Locker, keine Plattenbildung
- Staubarm
- Augenscheinlich frei von Pilzbefall
Das praxisüblichste Einstreumaterial ist kurz gehäckseltes Stroh, jedoch sind auch andere Materialien, z. B. Pellets, möglich. Pro Tier und Durchgang werden etwa 2,5 - 3 kg Einstreu benötigt. Von feinen Sägespänen wird jedoch abgeraten, da bei diesen die Gefahr eines Darmverschlusses besteht.
Bei Auffälligkeiten (z. B. Befall mit Schimmelpilzen, Verunreinigungen, feuchte Verklumpungen, Abweichungen in Geruch oder Farbe) müssen unverzüglich Maßnahmen getroffen werden, um gesundheitliche Auswirkungen auf die Herde zu verhindern bzw. zu minimieren und die Haltungsbedingungen zu optimieren.
Einstallen der Tiere
Die Tiere kommen als Küken von der Brüterei in speziellen Transportkisten am Betrieb an. Das anschließende Einstallen sollte zügig, jedoch in Ruhe, erfolgen.
Bereits während des Einstallens können die Tiere durch akustische Signale (z. B. durch die Stimme der betreuenden Person) dazu animiert werden, sich möglichst zügig im gesamten Stallbereich zu verteilen. Entenküken reagieren sensibel auf Geräusche und werden der Stimme des Betreuers/der Betreuerin folgen. Dadurch wird auch das schnelle Auffinden von Wasser und Futter sichergestellt. Das Antrinken der (Eintags-)Küken ist besonders wichtig, da die Tiere oftmals nicht direkt von alleine Wasser aufnehmen und dann vertrocknen. Hier werden die Küken durch manuelles Auslösen der Tränke und Platzierung vor dieser zum Trinken animiert. Um den Tieren die Wasseraufnahme in den ersten Tagen zu erleichtern, empfehlen sich sogenannte „Kükenteller“ (Abb. 7) mit zusätzlichem Wasserangebot.
Umstallen der Tiere
Bei der Zweiphasenmast werden die Tiere nach der Aufzucht in den größeren Maststall umgestallt (ca. 16.-21. Lebenstag). Je nach betrieblichen Voraussetzungen können die Tiere vom Aufzuchtstall direkt in den nahegelegenen Maststall umgetrieben werden oder aber (gruppenweise) mit einem Anhänger umgestallt werden. Ab diesem Zeitpunkt steht den Tieren auch ein zusätzliches Wasserangebot zur Verfügung.
Im Gegensatz zu Pekingenten verbleiben Moschusenten größtenteils ihr gesamtes Leben in ein- und demselben Stall. Eine Umstallung von Aufzucht- in einen Maststall ist grundsätzlich möglich, wird jedoch auf Grund der Sensibilität der Tiere gegenüber Stress nicht empfohlen. Eher empfiehlt es sich den Aufenthaltsbereich der Küken im Stall beispielsweise über Gitterwände abzutrennen und mit zunehmendem Alter der Tiere zu erweitern. Beide Geschlechter werden dabei in einem Stall aufgezogen, auf Grund des unterschiedlichen Schlachtalters jedoch getrennt voneinander10.
Besatzdichte
Die Besatzdichte darf in Niedersachsen 25 kg Lebendmasse/m2 nutzbarer Fläche nicht übersteigen. Bei Einhaltung des Gesundheitskontrollprogramms, sind 35 kg Lebendmasse/m2 möglich. Inhalt dieses Programms ist eine Analyse verschiedener durchgangsbezogener Parameter, z. B. Tierverluste, Impfprogramme und Arzneimitteleinsatz, sowie die Schlachtgeflügeluntersuchung. Diese sollen Rückschlüsse auf die Tiergesundheit und den Tierschutz erlauben. Diese Angaben sind für Niedersachsen rechtsverbindlich, in anderen Bundesländern können sie als Empfehlung herangezogen werden. Fläche unter Tränken und Trögen kann dann angerechnet werden, wenn diese höhenverstellbar sind und sich dauerhaft auf Rückenhöhe befinden. Die von den vorzuhaltenden Wasserangeboten bedeckte Fläche zählt dabei zur nutzbaren Fläche4.
Stalltemperatur
Moschusenten sind temperatursensibler als Pekingenten. Die Temperatur sollte daher wie folgt sein:
- 1. Woche: 34 °C Wärmestrahler, 27 °C Raumtemperatur (in Kükenställen ohne Wärmestrahler 34°C Raumtemperatur)
- 2. Woche: 30 °C Wärmestrahler, 24 °C Raumtemperatur (in Kükenställen ohne Wärmestrahler 30 °C Raumtemperatur)
- 4. Woche: 18 - 20 °C Raumtemperatur
- 5. Woche: 16 - 20 °C Raumtemperatur
- Ab 6. Woche (bei vollständiger Befiederung): 15 - 18 °C Raumtemperatur
Bei der Temperatureinstellung sollte unbedingt auf das Tierverhalten und die Verteilung der Tiere geachtet werden, sodass Anpassungen ggf. frühzeitig vorgenommen werden können (siehe Kapitel 5 - Auffälligkeiten bei der Tierverteilung auf der nutzbaren Fläche).
Luftfeuchtigkeit
Die relative Luftfeuchte der Stallluft sollte zwischen 70 - 80% liegen.
Lüftung/Schadgase
Moschusenten werden üblicherweise in zwangsbelüfteten, länglichen Ställen mit Satteldach gehalten11. Kleinere Gruppen bis ca. 250 Tiere werden teilweise auch in umgenutzten Stallgebäuden gehalten. Bei Stallneubauten wird empfohlen einen Außenklimabereich mit zu planen3.
Bei Zwangsbelüftung hat der Tierhalter / die Tierhalterin sicher zu stellen, dass die Lüftungsanlage voll funktionsfähig ist. Um die Lüftung und weitere Versorgung der Tiere auch bei Stromausfall sicher zu stellen, ist ein Notstromaggregat vorzuhalten und regelmäßig auf Funktionsfähigkeit zu überprüfen2.
Die maximalen Schadgasgehalte sind in Tabelle 2 abzulesen und sollten nicht überschritten werden:
Schadgas | max. Gehalt je m³ Luft |
Ammoniak | Im Tierbereich < 10 ppm, darf dauerhaft 20 ppm nicht übersteigen |
C02 | <3.000 ppm |
Die Lüftung muss so eingestellt sein, dass ein Wärmeaustausch sichergestellt ist, Zugluft sollte dabei jedoch vermieden werden. Vor der Sommerperiode sollte eine technische Überprüfung durch eine Fachfirma durchgeführt werden. Die Stallkonstruktion sollte in Bezug auf die Lüftung nach der DIN-Vorgabe 18910 ausgerichtet sein4.
Beleuchtung
Die Beleuchtung des Stalles sollte im gesamten Aktivitätsbereich des Stalls gleichmäßig sein. Ein gleichmäßiger, indirekter Tageslichteinfall von 3 % der Stallgrundfläche sollte für Neu- und Umbauten einkalkuliert werden. In den ersten Lebenstagen sollte eine Dauerbeleuchtung gegeben und der Stall ausreichend hell (60 - 80 Lux) sein11. Danach sollte ein möglichst natürlicher Tag-/Nachtrhythmus eingehalten werden. Eine durchgehende Dunkelphase von mindestens 8 Stunden ist zu gewährleisten, sofern von den natürlichen, jahreszeitlich schwankenden Dunkelphasen abgewichen wird. Vor dem Lichtwechsel sollten entsprechende Dämmerungsphasen eingerichtet werden.
Das Licht muss flackerfrei (> 160 Hz) sein und sollte möglichst dem Spektrum des natürlichen Tageslichts entsprechen12. Eine Notbeleuchtung von max. 1 Lux kann nachts als Orientierungshilfe dienen4.
Grundsätzlich sollte für die Fenster eine Möglichkeit zur Abdunklung vorhanden sein, um eventuell auftretenden Problemen mit Kannibalismus entgegenzuwirken. Besonders von der 5. - 8. Woche (Federreife) kann zur Vermeidung von Kannibalismus der direkte Tageslichteinfall gestoppt werden und die Lichtintensität reduziert werden4. Dies muss jedoch immer vom bestandsbetreuenden Tierarzt / der bestandsbetreuenden Tierärztin genehmigt werden.
Fütterungsmanagement und Wasserversorgung
Wasser
Es muss eine ständige Versorgung der Tiere mit frischem und hygienisch unbedenklichem Tränkwasser gewährleistet werden1. Dazu müssen Funktionsfähigkeit und Hygienezustand des Tränkesystems täglich kontrolliert werden. Das Tränkwasser für die Küken sollte in etwa Raumtemperatur haben. Die Versorgung der Tiere findet in der Aufzucht und der Mast i. d. R. über Nippeltränken statt. Um das natürliche Verhalten der Tiere zu unterstützen, sind jedoch Rundtränken zu bevorzugen7. In den ersten Tagen sollten zusätzlich Schalen mit Wasser oder Stülptränken im Stall aufgestellt werden.
Die Anforderungen an die Tränkeinrichtungen während der Aufzucht und Mast sind Tabelle 3 dargestellt3:
Alter der Tiere (Lebenstag) | Nippeltränke (Tiere / Nippel) | Rundtränke (Tränkerand / g Lebendgewicht) |
1. - 15. | 25 | 3,1 cm |
ab 15. | 10 | 0,5 cm |
Die Höhe der Tränkeinrichtungen ist nach dem Alter und der Größe der Tiere auszurichten. Nippeltränken sollten von den Tieren mit gestrecktem Hals gut erreichbar sein. In den ersten Lebenstagen sollten sie so eingestellt sein, dass an den Nippeln befindliche Tropfen auf Augenhöhe der Küken sind. Wie bereits erwähnt, muss besonders in den ersten Tagen der Aufzucht auf eine ausreichende Wasserversorgung der Küken geachtet werden. Hierzu empfehlen sich erwähnte „Kükenteller“ (Abb. 7).
Um die Ausbildung von Biofilm zu vermeiden, empfiehlt es sich dem Wasser möglichst keine Zusätze zuzugeben (Ausnahme siehe Kapitel 6 - Futter-, Wasserhygiene und Verbrauch).
Zusätzliches Wasserangebot
Zur Ausübung arteigener Verhaltensweisen soll den Enten nach Europaratsempfehlungen3 ein zusätzliches Badeangebot zur Verfügung stehen. Das Angebot (z. B. Rinnentränken ab der 5. Lebenswoche) muss laut Moschusentenvereinbarung4 für jedes Tier gut zu erreichen und gleichmäßig über die Stallfläche verteilt sein. Um Vernässung der Einstreu zu vermeiden, empfiehlt es sich diese Einrichtungen über perforiertem Boden, bzw. auf Gittern aufzustellen. Dieses zusätzliche Wasserangebot kann helfen Problemen mit Kannibalismus entgegenzuwirken7. Die Wasservorrichtungen müssen so angelegt sein, dass es den Tieren möglich ist den Kopf mit Wasser zu bedecken, bzw. unterzutauchen und Wasser mit dem Schnabel aufzunehmen, um es über dem Körper zu verteilen3.
Beschäftigungsmaterial
Veränderbares Beschäftigungsmaterial muss den Tieren in ausreichender Menge jederzeit zur Verfügung stehen und das Nahrungssuch- und aufnahmeverhalten anregen4. Geeignet sind z. B. frisches Stroh oder Heu, welches in Raufen oder Körben angeboten werden kann. Dabei sollte darauf geachtet werden, die Körbe oder Raufen entsprechend der Tierhöhe einzustellen. Dieses Beschäftigungsmaterial kann dazu beitragen die Umwelt der Tiere weniger reizarm zu gestalten und damit einen Beitrag zur Vermeidung von Kannibalismus leisten. Es ist jedoch darauf zu achten, dass die angebotenen Gegenstände kein Verletzungs- und Infektionsrisiko für die Tiere darstellen3.
Außenklimabereich
Nach Moschusentenvereinbarung4 ist beim Neubau von geschlossenen Mastställen ein Außenklimabereich vorzusehen, soweit baurechtliche und immissionsschutzrechtliche Regelungen dem nicht entgegenstehen. Wird den Tieren ein Auslauf angeboten, muss ein Unterstand zur Verfügung gestellt werden. Auch sollten die genutzten Freiflächen nach dem Rotationsprinzip genutzt werden, um den möglichen Erregerdruck möglichst gering zu halten3. Der Kontakt zu offenen Gewässern, zu dem Wildvögel Zugang haben, muss aus Seuchenschutzgründen verhindert werden (siehe auch Kapitel 10 - Geflügelpest (Hochpathogene Aviäre Influenza, HPAI, „Vogelgrippe“).
Tägliche Routinearbeiten
Die Tierkontrolle sollte mehrmals täglich erfolgen, mind. jedoch einmal am Tag2, 4. Insbesondere in den ersten Tagen sollten die Küken intensiv betreut werden und eine Tierkontrolle mehrmals täglich stattfinden. Wichtige Parameter sind u. a. (siehe Kapitel 5 - Kriterien zur Beurteilung der Tiergesundheit):
- Verteilung der Tiere im Stall
- Futter- und Wasseraufnahmeverhalten
- Fortbewegung
- Gefiederzustand
- Kotbeschaffenheit
- Zustand der Augen und Nasenlöcher
Durch das Einstreumanagement muss gewährleistet werden, dass den Tieren immer trockene Einstreu zur Verfügung steht. Gegebenfalls muss auch mehrmals täglich nachgestreut werden. Zum Einstreuen sollte nur qualitativ gutes Stroh verwendet werden (frei von Pilzbefall).
Kontrolle der Versorgungssicherheit: Tränke- und Fütterungseinrichtungen müssen täglich auf Funktionsfähigkeit überprüft werden. Die Futter- und Wasseraufnahme muss täglich kontrolliert werden. Das angebotene Futter und Wasser muss qualitativ einwandfrei sein (siehe Kapitel 6 - Futter-, Wasserhygiene und Verbrauch).
Kontrolle und gegeben falls Korrektur des Stallklimas: Abweichungen in der Temperatur, oder den Lüftungseinstellungen sollten direkt im Anschluss an den Rundgang behoben werden.
Alle von der Norm abweichenden Vorkommnisse müssen dokumentiert werden. Hierunter fallen z. B. Tierverluste mit Abgangsursachen, Verabreichung von Tierarzneimitteln, oder Hygiene- und / oder Biosicherheitsmängel. Diese sollten ebenfalls zeitnah behoben werden.
Sonderarbeiten
Hierunter fallen nichttägliche Arbeiten, die aber eine gewisse Regelmäßigkeit während eines Mastdurchgangs oder im Anschluss daran aufweisen. Hierzu gehören z. B. die anfallenden Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten während der Serviceperiode (siehe Kapitel 9 - Reinigung und Desinfektion), die Betreuung durch den Tierarzt oder die Tierärztin, sowie durchzuführende Untersuchungen wie beispielsweise Tränkwasseruntersuchungen bei Nutzung von eigenem Brunnenwasser.
Impfungen
Impfungen können zum Schutz vor verschiedenen Infektionskrankheiten, besonders bei hohem Infektionsdruck, eingesetzt werden. Im Gegensatz zu Hühnern und Puten existiert derzeit keine Impfpflicht für Enten.
Eine Impfung gegen Parvovirose11 wird empfohlen. Der genaue Impfplan sollte stets mit dem bestandsbetreuenden Tierarzt bzw. der bestandsbetreuenden Tierärztin besprochen werden.
Eigenkontrollverpflichtung und tierärztliche Betreuung
Indem durchgangsbezogene Indikatoren aus Aufzucht und Mast, sowie der Schlachtung erhoben und bewertet werden, sind Anforderungen an die Eigenkontrollverpflichtung (§ 11 Abs. 8 TierSchG) erfüllt4. Diese sind zu dokumentieren.
Ein tierärztlicher Betreuungsvertrag, um im Krankheitsfall einen direkten Ansprechpartner zu haben, ist empfehlenswert.