Ferkelkastration
Seit dem 01.01.2021 ist die betäubungslose Ferkelkastration laut Tierschutzgesetz verboten.
Als Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration stehen sowohl nicht-chirurgische als auch chirurgische Verfahren zur Verfügung. Bei der Ebermast und der Immunokastration wird kein operativer Eingriff am Ferkel vorgenommen. Sollen männliche Ferkel weiter chirurgisch kastriert werden, kann die hierfür nötige Betäubung entweder durch die Injektionsnarkose oder die Inhalationsnarkose mit Isofluran erreicht werden. Dabei ist zu beachten, dass nur ein Tierarzt die Injektionsnarkose vornehmen darf. Der Landwirt ist nach Erlangung der entsprechenden Sachkunde befugt, die Inhalationsnarkose selbst durchzuführen.
Sachkundeschulung zur Durchführung der Inhalationsnarkose
Um Landwirten die Anwendung von Isofluran bei der Ferkelkastration zu ermöglichen, wurde über die Ferkelbetäubungssachkunde-Verordnung (FerkBetSachkV) der Tierarztvorbehalt aufgehoben. Zum Erwerb der Sachkunde müssen drei aufeinander aufbauende Abschnitte erfolgreich absolviert werden:
- 12-stündiger Lehrgang zur Theorie einschließlich theoretischer Prüfung mit folgenden Inhalten
- Rechtliche Grundlagen
- Anatomie der männlichen Geschlechtsorgane
- Physiologie des Herz-Kreislauf-Systems
- Narkosefähigkeit von Ferkeln
- Narkose und Schmerz
- Durchführung der Isoflurannarkose am Ferkel einschl. Demonstration
- Narkosezwischenfälle erkennen und behandeln
- Umgang mit Tierarzneimitteln
- Hygienemanagement und Desinfektion
- Narkosegeräte
- Praxisphase unter Anleitung eines Tierarztes oder einer Tierärztin
- Praktische Prüfung
Isofluran - Auffrischungsfortbildung
Landwirtinnen und Landwirte, die die Sachkunde für die Isoflurannarkose zur Kastration männlicher Saugferkel erworben haben, sind nach § 6 FerkelBetSachkV innerhalb von drei Jahren ab erstmaliger Ausstellung des Sachkundenachweises zur Teilnahme an einer Fortbildung verpflichtet.
Um den Nachweis zu erneuern, müssen Landwirte an einem mindestens zweistündigen Lehrgang teilnehmen, über die sie einen Nachweis erhalten. Die Teilnahme ist der zuständigen Behörde auf Verlangen nachzuweisen.
Wichtig: Neben der theoretischen Fortbildung muss ebenfalls binnen drei Jahren die Hoftierärztin oder der Hoftierarzt die praktischen Fähigkeiten im Umgang mit dem Gerät überprüfen.
Zertifizierte Narkosegeräte
Nach der Ferkelbetäubungssachkunde-Verordnung müssen die verwendeten Isofluran-Narkosegeräte bestimmte Anforderungen erfüllen (§ 5 der VO). Als Voraussetzung für die Förderung eines Isofluran-Narkosegerätes durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) muss eine Zertifizierung in Bezug auf Aspekte des Tierschutzes, der Anwendersicherheit und des Umweltschutzes vorliegen. Fünf Geräte in insgesamt sieben Varianten sind bisher durch die DLG (Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft) zertifiziert worden.
Prüfberichte Isofluran Narkosegeräte
Anwendersicherheit
Gerade die Anwendersicherheit sollte bei der Verwendung von Isofluran und den Isofluran-Narkosegeräten einen hohen Stellenwert einnehmen. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau bietet hierzu ausführliche Informationen auf ihrer Homepage an. Es gibt dort neben allgemeinen Informationen zum Arbeitsschutz auch Muster-Betriebsanweisungen in verschiedenen Sprachen, eine Checkliste für die Anwendung im Betrieb sowie Hinweise zu Lagerbedingungen und Entsorgung von Isofluran zum kostenlosen Download.
Muster-Betriebsanweisungen Ferkelkastration
Einen Überblick über die DLG-zertifizierten Geräte geben Videos, die die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen in Zusammenarbeit mit den Herstellern erstellt hat und die durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft gefördert wurden.
Isoflurannarkose Kompetenzzentrum gegründet
Im Rahmen des Bundesprogramms Nutztierhaltung wurde am 1. Oktober 2021 von der Ludwigs-Maximilian-Universität München sowie den Schweinegesundheitsdiensten der Landwirtschaftskammern Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen für die Isoflurannarkose beim Saugferkel ein Kompetenzzentrum unter dem Namen IsoKomp gegründet. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft fördert diese Initiative. Landwirte, bestandsbetreuende Hoftierärzte, Überwachungsbehörden und Hersteller können sich kostenfreie Unterstützung und Beratung bei dem neu gegründeten Kompetenzzentrum holen. Die regionalen Ansprechpartner erfassen die Probleme und untersuchen sie. So sind zum Beispiel auch Isofluranmessungen an den Geräten und in der Umgebung möglich. Gewonnene Erkenntnisse und Erfahrungen sollen dadurch in die landwirtschaftliche Praxis gebracht werden, damit die Kastration der Ferkel unter Isoflurannarkose tierschutzgerecht, anwendersicher und rechtskonform umgesetzt wird.
Kontakt:
LMU München, Klinik für Schweine Sonnenstraße 16 84764 Oberschleißheim Tel. +49 89 2180 789-64 Email: [email protected]
LWK Nordrhein-Westfalen, Schweinegesundheitsdienst Ostinghausen - Haus Düsse 59505 Bad Sassendorf Tel. +49 2945 989-761 Email: [email protected]
LWK Niedersachsen, Schweinegesundheitsdienst Hermann-Ehlers-Str.15 26160 Bad Zwischenahn Tel. +49 441 340-10203 Email: [email protected]
DLG-Merkblätter zu Alternativen der betäubungslosen Ferkelkastration
Die DLG hat zwei Merkblätter zum Thema veröffentlicht:
Digitale Informationsveranstaltungen zu den Alternativen der betäubungslosen Ferkelkastration
Im Auftrag des Bundesinformationszentrums Landwirtschaft (BZL) wurden im Jahr 2020 durch einige Mitgliedsorganisationen des Bundesverbands Rind und Schwein e.V. bundesweit kostenlose Online-Seminare angeboten. Ziel war es, Ferkelerzeugern und Mästern nochmals die Vor- und Nachteile der einzelnen Verfahren zu verdeutlichen und damit die Entscheidungsfindung für eine der künftig gangbaren Alternativen zu unterstützen.
Es wurden unterschiedliche Formate angeboten.
NORDRHEIN-WESTFALEN
Die digitalen Vorträge stehen weiterhin auf dem YouTube-Kanal der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen zur Verfügung.