Transportfähigkeit
6.1 Gesetzliche Grundlagen
6.2 Wie kann ich die Transportfähigkeit feststellen
Unter Berücksichtigung der Verletzung oder Erkrankung können Tiere mitunter vom Transport ausgeschlossen werden. Gründe:
- geschwächte Tiere
- können sich nicht gegen Stärkere durchsetzen
- können nicht die Balance bei der Fahrt halten (Bremsen, Richtungswechsel, Beschleunigen)
- Verletzungen oder Organvorfälle könnten sich durch den Transport verschlimmern und zu erheblichen Schmerzen und Schäden und durch Blutungen zum Tod führen
- Durch Erkrankungen könnte das Tier beim Transport erhebliches Leid erfahren und ggf. sterben z. B. weil es nicht genügend Luft bekommt oder der Kreislauf zusammenbricht
- Ausnahme: Transport zur tierärztlichen Behandlung (in Absprache mit Tierarzt)
Die Transportfähigkeit sollte von den verantwortlichen Personen rechtzeitig vor dem Verladen überprüft werden. Die folgenden Kriterien sprechen für die Transportfähigkeit:
- aufmerksames, ansprechbares Tier
- feuchte Schleimhäute
- normale Atmung
- guter Körperzustand
- verteilt das Gewicht gleichmäßig auf alle vier Beine beim Stehen und Gehen, gerade Rückenlinie
- keine offensichtlichen Anzeichen von Schmerzen
Landwirte und Tierärzte können mit Hilfe von Leitfäden entscheiden, ob ein Tier transportfähig ist oder nicht.
Empfohlene Leitfäden
- Hinweise und Hilfestellung für Planung, Vorbereitung und Durchführung von Kurzstrecken-Tiertransporten: Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Projektgruppe Tiertransporte der Niedersächsischen Nutztierstrategie – Tierschutzplan 4.0 (2022)
- Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Westfleisch SCE mbH (2019): Leitfaden. Transportfähigkeit und Schlachtfähigkeit von Rindern richtig bewerten. Hrsg. Rindergesundheitsdienst der Landwirtschaftskammer NRW, Westfleisch SCE mbH.
- Eurogroup for Animals, UECBV, Animals’ Angels, ELT, FVE, IRU (2012): Praxis-Leitfaden zur Bestimmung der Transportfähigkeit von adulten Rindern.
- Für die Schweiz: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit von kranken und verletzten Schlachttieren & Vereinigung der Schweizer Kantonstierärztinnen und Kantonstierärzte (2022): Leitfaden: Beurteilung der Transportfähigkeit von kranken und verletzten Schlachttieren.