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  • Bernhard Feller, Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
  • Christian Meyer, Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein
  • Georg Silkenbömer, Landwirt
  • Sandra Terletzki, Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
  • Dr. Sabine Schütze, Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen

Förderhinweis
Dieses Dokument wurde im Rahmen des Verbundprojektes Netzwerk Fokus Tierwohl, Förderkennzeichen 28N-4-013-01 bis 28N-4-013-17, durch die Arbeitsgruppe „Bauen: Sauen und Mast" des Tierwohl-Kompetenzzentrums Schwein erarbeitet und durch DLG e.V und FiBL Deutschland e.V. methodisch-didaktisch aufbereitet.
Das Verbundprojekt der Landwirtschaftskammern und landwirtschaftlichen Einrichtungen aller Bundesländer hat das Ziel, den Wissenstransfer in die Praxis zu verbessern, um rinder-, schweine- und geflügelhaltende Betriebe hinsichtlich einer tierwohlgerechten, umweltschonenden und nachhaltigen Nutztierhaltung zukunftsfähig zu machen.
Das Projekt wird gefördert durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft aufgrund eines Beschlusses de Deutschen Bundestages.

Alle Informationen und Hinweise ohne jede Gewähr und Haftung.

Herausgeber

DLG e.V.
Fachzentrum Landwirtschaft
Eschborner Landstraße 122
60489 Frankfurt am Main

FiBL Deutschland e.V.
Bereich Tierwohl
Kasseler Straße 1a
60486 Frankfurt am Main

Stand: 08/2023
© 2023

Vervielfältigung und Übertragung einzelner Textabschnitte, Zeichnungen oder Bilder (auch für den Zweck der Unterrichtsgestaltung) sowie Bereitstellung des Merkblattes im Ganzen oder in Teilen zur Ansicht oder zum Download durch Dritte nur nach vorheriger Genehmigung durch die fachlich zuständige Geschäftsstelle des Tierwohl-Kompetenzzentrums und DLG e.V., Servicebereich Marketing, Tel. +49 69 24788-209, M.Biallowons@DLG.org

 

Das Tierwohl steht mehr denn je im Fokus und die Schweinehaltung im Wandel. Organisches Beschäftigungsmaterial gehört nun zum gesetzlichen Standard und strukturelle Entwicklungen führen zu mehr eingestreuten Schweineställen, zunehmend auch mit Ausläufen. Um den vermehrten Einsatz von Einstreu in der Praxis umsetzen zu können, sind auf den Betrieben ausreichend Lagermöglichkeiten für Heu und Stroh, geeignete Entmistungstechniken und auch eine fachgerechte Mistlagerung erforderlich. Dabei sind verschiedene Aspekte zu beachten, um eine gute Qualität von Heu und Stroh zu gewährleisten und Mist umweltgerecht zu lagern. Auch bei der Entmistung sollten verschiedene Punkte beachtet werden, die zum einen den Arbeitsalltag erleichtern und zum anderen die Umwelt schonen. Das Wichtigste hat die AG „Bauen: Sauen und Mast“ des Tierwohl-Kompetenzzentrums Schwein aus dem Netzwerk Fokus Tierwohl zusammengefasst.

Lagerung von Heu und Stroh

Bei der Lagerung von Heu und Stroh ist zu beachten, dass dies trocken und witterungsgeschützt geschieht.1 Geschlossene und gut belüftete Hallen mit festem Boden sind eine Ideallösung. Das Lagern von Heu und Stroh unter Vordächern bzw. die Lagerung an Gebäuden ist aus Brandschutzgründen nicht erlaubt. Als kostengünstige Neubauten eignen sich z. B. ein Ständergebäude mit Punktfundament und einem Untergrund aus Pflaster oder Schotter. Wird Mutterboden entnommen, können die Flächen mit Sand aufgeschüttet und mit Schotter bedeckt werden. Entscheidend ist, dass Wasser wie z. B. Regenwasser ablaufen kann und keine Feuchtigkeit von unten in die Ballen einzieht. Als günstige Tore bieten sich z. B. in Rahmen eingespannte Vogelschutznetze an. Die Seitenwände können mitunter aus Tropfblech, Faserzementplatten (Eternitplatten) oder Holz gebaut werden. Um Schlagregen vorzubeugen, eignen sich Windbrecher (Abb. 1). Werden die Ballen auf Paletten gelagert, kann der Feuchtigkeitseintrag von unten vermieden und die Belüftung der Ballen gefördert werden.2

 

Die Biosicherheit darf bei der Heu- und Strohlagerung nicht vernachlässigt werden. Ist eine Errichtung des Heu-/Strohlagers im nicht eingefriedeten Weißbereich möglich, ist das Fahrzeug, welches die Ballen holt, vor dem Überfahren der Schwarz-Weiß-Grenze zu desinfizieren. Es empfiehlt sich, zumindest für die Übergabe ein Lager mit mehreren Toren zu bauen. Das Material kann dann von der einen Seite angeliefert und von der anderen für die Verwendung herausgenommen werden. Sind mehrere Tore vorhanden, können z. B. verschiedene Futterqualitäten, Heu und Stroh oder auch neue und alte Ballen gesondert gelagert und entnommen werden. Vogelschutznetze sollen Stroh und Heu vor dem Eintrag von Krankheitserregern durch Vögel schützen. Ein Abstand von 10–20 cm zwischen Wand und Ballen dient nicht nur einer ausreichenden Belüftung, sondern auch dem Dezimieren von Schadnagern durch Katzen (Abb. 2).

Die Frage, wie viel Lagerraum erforderlich ist, muss je nach Betrieb individuell beantwortet werden. Der benötigte Lagerraum ist z. B. abhängig von der Haltungsform und der damit verbundenen Einstreumenge, aber auch von der Ballenform. Rundballen sind weniger stark verdichtet als Quaderballen, sodass für die Lagerung mehr Platz erforderlich ist. Ein durchschnittlicher Rundballen wiegt ca. 250 kg. Gewichte und Maße verschiedener Ballen können Tabelle 1 entnommen und für die Bestimmung der erforderlichen Raummaße verwendet werden.

Tabelle 1: Größe und Gewichte verschiedener Heu- und Strohballen3
 

Maß: Ø x H oder L x B x H in m

Masse in kg
Rundballen Heu0,90 x 1,20123
Rundballen Heu1,60 x 1,20370
Rundballen Stroh1,50 x 1,20 294
Quaderballen Heu2,00 x 1,20 x 0,90269
Quaderballen Stroh2,00 x 1,20 x 0,90295
Quaderballen Stroh1,60 x 1,20 x 0,90215

Ein Vorteil von Rundballen ist, dass sie weniger anspruchsvoll für die Lagerbedingungen sind. Während sich die stärker geschnittenen Strohhalme in Quaderballen mit Regenwasser vollsaugen können (wie ein Schwamm), läuft das Wasser an den Längsseiten der gewickelten Halme in den Rundballen eher ab. In der Folge kann ein mit Wasser konfrontierter Quaderballen vollständig verderben, bei einem Rundballen verdirbt nur eine kleine äußere Schicht. 

Zu beachten ist, dass Heu und Stroh aus Gebieten mit der Afrikanischen Schweinepest nicht eingesetzt werden dürfen oder mindestens für sechs Monate abgelagert werden müssen. Daher ist es bei ausreichenden Lagerkapazitäten empfehlenswert, einen Jahresvorrat aus einer Ernte im Voraus zu lagern. Dies ist zwar kostspieliger, jedoch kann das vorhandene Haltungssystem mit Stroh auch im Seuchenfall weiter betrieben werden. Außerdem kann bei großer Lagerkapazität auch in verregneten Jahren, in denen keine gute Qualität geerntet werden kann, stets ausreichend Material in guter Qualität vorgehalten werden.

 

Außenlagerung von Heu und Stroh

Die Lagerung von Heu und Stroh im Freien hat den Vorteil, dass sie nicht oder nur mit geringen Kosten verbunden ist und die Flächen nach der Lagerung anderweitig genutzt werden können.1 Aufgrund der Biosicherheit und einer möglichen Verschlechterung der Qualität der Ballen durch Witterungseinflüsse ist diese Art der Lagerung jedoch nicht zu empfehlen. Ist eine Lagerung in Gebäuden aus Platzgründen nicht möglich, bleibt jedoch nur die Lagerung im Freien. Um eine einwandfreie Qualität zu garantieren, müssen dafür ein paar Punkte beachtet werden: Wichtig ist, dass auch im Außenbereich Feuchtigkeit von den Ballen ferngehalten wird, indem die Ballen nicht unmittelbar auf dem Boden, sondern auf erhöhten Ebenen wie z. B. Paletten gelagert werden (Abb. 3).

Die Abdeckung der Ballenmiete sollte nicht mit Folien erfolgen, da sich unter diesen Schwitzwasser bilden kann, wodurch ein höheres Risiko für die Schimmelbildung vorhanden ist. Werden Folien für eine kurzfristige Zwischenlagerung eingesetzt, muss für eine ausreichende Belüftung gesorgt werden. Kleine Öffnungen in Bodennähe sind geeignet, um Schwitzwasser entweichen zu lassen. Besser zur Abdeckung von Mieten eignen sich Strohvliese, da sie luft- und dampfdurchlässig und bei mindestens 45 Grad Steigung trotzdem wasserabweisend sind. Auch bei starkem Wind sind sie reißfest und zudem mehrjährig UV-stabil. Bei einer Quaderballenmiete sollte der oberste Ballen hochkant auf eine Längsseite gestellt werden.1 Werden Rundballen auf der flachen Seite gelagert hat dies den Vorteil, dass sich die Ballen nicht verformen. Dabei ist zu beachten, dass nicht mehr als drei Rundballen zu einem zylindrischen Stapel aufeinandergestellt werden. Höhere Stapel sind versetzt zu stapeln, um durch den Verbund eine größere Stabilität zu erreichen. Dies dient der Arbeitssicherheit und ist von der Berufsgenossenschaft vorgeschrieben.
Nach jeder Ballenentnahme sollte die Miete wieder komplett abgedeckt und so vor Regen geschützt werden. Sind die Ballen vor Feuchtigkeit und durch einen Zaun vor Wildschweinen geschützt und werden Schadnager bekämpft, werden wichtige Grundvoraussetzungen bei der Lagerung im Freien berücksichtigt. So gut geschützt wie in einem geschlossenen Gebäude sind die Mieten bei der Außenlagerung jedoch nicht. Tabelle 2 stellt Vor- und Nachteile der Lagerung im Gebäude sowie im Freien dar.

Tabelle 2: Vor- und Nachteile der Lagerung im Gebäude oder Außenlagerung
 Lagerung im FestgebäudeLagerung im Außenbereich
Vorteile 
  • vor Nässe geschützt
  • höhere Biosicherheit
  • Lagerung auf Boden möglich durch Dämmung und Folie im Boden gegen Kondensat ⇒ keine Paletten erforderlich
 
 
  • kostensparend
  • weniger Lagerfläche im Innenbereich erforderlich
 
Nachteile 
  • höhere Kosten durch Gebäude
 
 
  • vermehrt Feuchtigkeit und Schimmelbildung möglich
  • Kontamination mit Erregern durch Wildtiere
  • Lagerung auf Paletten (höherer Arbeitsaufwand, Wege für Schadnager ⇒ Feuchtigkeit kommt von unten rein)
  • Rangierflächen schwierig sauber zu halten und bringen Schadnager rein
  • erhöhtes Risiko für Brandstiftung
 

 

Brandschutz

Trockene Materialien wie Heu und Stroh können schnell in Brand geraten. Dies kann durch äußere Einwirkungen wie Motoren, Funken oder Feuer geschehen oder auch durch die Selbstentzündung frisch eingelagerter Ballen. Neben der Lebensgefahr, die für Mensch und Tier entstehen kann, kosten Brände viel Geld, Arbeit und gegebenenfalls Ärger mit der Versicherung. Die Versicherer geben in der Broschüre VdS 3453 „Brandschutz im landwirtschaftlichen Betrieb“ entsprechende Leitlinien zur Schadensverhütung vor. Vorgebeugt werden können Brände, indem das Abstellen von motorbetriebenen Fahrzeugen in Lagerhallen und Stallungen vermieden wird.2 Ist dies nicht möglich, sind mindestens 2 m Abstand zu brennbaren Materialien einzuhalten.4 Auch Arbeiten mit Maschinen, die Funken bilden können, sind in der Nähe brennbarer Stoffe zu unterlassen2 und natürlich auch das Verwenden offener Flammen. Das Prüfen elektrischer Anlagen durch einen Fachmann kann nicht sichtbare Mängel frühzeitig anzeigen. Geprüft werden sollten z. B. Zuleitungen, Leuchtmittel und Schalter in allen Gebäuden und Räumen.2 Aus Sicherheitsgründen sollte eine maximale Größe des Lagerraums von 10.000 m³ nicht überschritten werden.5

Folgende Abstände sollten zu verschiedenen Gebieten eingehalten werden:

  • 25 m von Hochspannungsleitungen, Stall- und Wohngebäuden mit gemauerten Wänden und Ziegelbedachung2
  • 50 m von Wäldern, Mooren, Bahngleisen, Reetdach- und Holzgebäuden2
  • 300 m von Schulen und ähnlichen Einrichtungen2
  • 100 m zu weiteren Heu- und Strohlagerplätzen4

Es empfiehlt sich, bei der eigenen Versicherung noch einmal gezielt nachzufragen oder in der Police zu prüfen, welche Brandschutzmaßnahmen einzuhalten sind, damit die Versicherung den Schaden im Brandfall übernimmt.
Ist Ihnen beispielsweise bewusst, dass getrocknete Ernteerzeugnisse unmittelbar nach der Einlagerung ständig auf Selbstentzündung zu prüfen sind? Wird dies nicht nachweisbar durchgeführt, kann der Versicherungsschutz im Brandfall entfallen. Die Messungen sollten schriftlich mit Angabe des Datums, der Messstellen, der Temperaturen und Messtiefen in den Ballen eingetragen werden. Eine Skizze des Lagerortes kann die Dokumentation ergänzen.5 Für die Messung der Ernteerzeugnisse sollte mindestens ein Messpunkt je 20 m² gewählt werden. Temperaturen in den Ballen bis 45 °C sind unbedenklich (Tabelle 3).5 Es eignen sich von der DLG, von Versicherungen oder der Feuerwehr geprüfte Geräte, bei denen der Messsensor tief in den Ballen eingestochen wird.

Tabelle 3: Grenzwerte für Balleninnentemperaturen nach der Einlagerung zur Vermeidung von Selbstentzündung und Bränden5
TemperaturMaßnahmenMessintervall
bis 45 °CTemperaturen sind unbedenklich - keine Gefahr!täglich

45 °C bis

60 °C

bedenklich - die Temperaturen sollten ständig kontrolliert werden

alle 12 Stunden -

ab 50 °C alle 6 - 8 Stunden

über 60 °Cbrandgefährlich - kritischer Bereich, wahrnehmbarer Brand- und Röstgeruch, ständige Messung an erhitzter Stelle, Feuerwehr benachrichtigen, Vor-Ort-Termin mit Gemeinde-/Ortsbrandmeister vereinbarenmind. alle 3 Stunden
über 70 °Cakute Brandgefahr - sofort die Feuerwehr alarmieren (Notruf 112) 

Weitere Informationen zum Brandschutz

Havariekonzepte (Ausarbeitung der AG Bauen: Sauen und Mast)

Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Tierhaltungsanlagen

Brandschutz im landwirtschaftlichen Betrieb - Leitlinien zur Schadenverhütung der deutschen Versicherer

Alarmierungseinrichtungen in Stallanlagen (DLG-Merkblatt 422)

Vorbeugender Brandschutz beim landwirtschaftlichen Bauen (KTBL-Heft)

Entmistungstechniken

Die Verwendung von Stroh in Ställen als Einstreu dient primär dazu, Kot und Harn zu binden. Zusätzlich kann es als organisches Beschäftigungsmaterial oder weiche Liegefläche verwendet werden. Das verschmutzte Stroh muss wieder aus dem Stall geholt werden. Um dies zeit- und arbeitssparend zu erledigen, sollte der eingestreute Bereich maschinell zu entmisten sein (Abb. 4 & 5). Dies kann mobil mit Schleppern bzw. Radladern oder durch stationäre Entmistungssysteme erfolgen. Auch wenn Handarbeit nicht vollständig entfallen wird (Abb. 6 & 7), kann eine maschinelle Entmistung sehr zur Arbeitserleichterung beitragen. Ist ein Auslauf vorhanden, ist es zeit- und arbeitssparender, wenn die Tiere ausschließlich diesen als Kotbereich nutzen, da er bei guter Bauweise einfacher entmistet werden kann als Mistgänge im Stall.6 Sind die Buchtenabtrennungen aus Gittern, können sich die Tiere sehen und Territorialverhalten tritt auf,7 sodass es neben Kälte, Zugluft und Feuchtigkeit einen weiteren Grund gibt, den Auslauf zum Koten und Harnen zu nutzen. Klappbare Trennwände bzw. Schwenktore zwischen den Buchten und ebenerdige Böden ermöglichen das maschinelle Entmisten aller Ausläufe gleichzeitig. Wesentlich für den Arbeitsaufwand beim Entmisten ist die Funktionalität der Schwenktore und Barrieren. Auch dürfen die Aufhängungen und Verschlüsse der Schwenktore an den Wänden z. B. das maschinelle Entmisten nicht beeinträchtigen.

Weitere Tipps zur Buchtengestaltung hat die AG „Buchtenstruktur“ für die Ferkelaufzucht und Mast sowie die Gruppenhaltung von Sauen im Deckzentrum zusammengefasst.

Waren planbefestigte und eingestreute Ausläufe bisher primär bei ökologisch wirtschaftenden Betrieben aufzufinden, werden heute auch bei konventionellen Betrieben aus höheren Ansprüchen an die Haltung Ausläufe geplant. Zum Teil setzen gesetzliche Vorgaben und Förderbedingungen eingestreute Ausläufe voraus (z. B. AFP-Förderung NRW). Berücksichtigt werden muss jedoch, dass Einstreu im Auslauf die Emissionen im Gegensatz zur Kot-Harn-Trennung mit Unterflurschieber erhöht. Daher ist es empfehlenswert, nur den Liegebereich der Tiere im Stall oder in der Hütte einzustreuen.
Beachtet werden muss, dass Flüssigkeiten wie Niederschläge und Harn schnell abfließen6. Dafür eignen sich im Boden installierte Abflüsse sowie ein dahingehendes leichtes Gefälle vom Gebäude weg (Abb. 8).

Problematisch ist Einstreu in teilperforierten Ställen mit Güllesystem. Tolerant sind solche Systeme nur gegenüber sehr kurz gehäckseltem Stroh (< 1–2 cm). Bei längerem Häckselstroh stellt sich die Frage, wie das Stroh-Kot-Harn-Gemisch aus dem Stall entfernt werden kann. Zirkulations- oder Slalomsysteme scheiden aus emissionsrechtlicher Sicht aus. Sinnvoll ist eigentlich nur der Einsatz von Schiebertechnik unterhalb der Spaltenböden, wie z. B. ein Schieber mit Kot-Harn-Trennung. Der Mist kann durch den Schieber aus dem Stall befördert und gesondert gelagert werden. Wird ein Stall neu gebaut, ist der Unterflurschieber heutzutage unentbehrlich. Auch bietet er sich in Ställen an, bei denen ein tiefer Güllekeller baulich nicht möglich ist.8 Er eignet sich für die Entfernung von Flüssigmist aus dem Stall, der auch geringe bis höhere Anteile an Einstreu aufweisen kann. Der Schieber wird auf der planbefestigten Betonfläche des Kotkanals von Führungsschienen geleitet und durch ein Edelstahlseil gezogen.8 Die Sohle des Kotkanals kann so ausgebildet werden, dass Kot und Harn getrennt werden, indem der Harn über ein leichtes Gefälle in die Harnrinne fließt und der Kot über den Schieber abgeschoben wird.9 Dies hat weniger Gülle im Stall oder Auslauf zur Folge, reduziert die Bildung von Ammoniak und sorgt für eine bessere Luftqualität. Ein großer Vorteil ist, dass der Schieber völlig unabhängig läuft und die Arbeitszeit der Landwirt:innen nicht in Anspruch genommen wird.8

Anders als in der Rinderhaltung bietet sich im Schweinestall kein Spaltenroboter an. Liegen die Schweine nicht ausschließlich im Liegebereich, werden sie vom Roboter häufig angefahren. Dies ist nicht nur störend, sondern kann auch zu Verletzungen führen. Zudem führt das ausgeprägte Erkundungsverhalten der Schweine dazu, dass sie den Roboter stark bearbeiten und somit zerstören. Der Einsatz gestaltet sich ebenfalls schwierig, da die Abteile baulich getrennt sind, die Buchten den Stall unterteilen und der Roboter folgend zwischen den Abteilen und Buchten hin und her gesetzt werden müsste.

Das Havito-System (Firma Big Dutchman), ein Spaltenboden freies Haltungskonzept, beinhaltet die Entmistungseinheit PigT. Sie ist neben dem Unterflurschieber mit Kot-Harn-Trennung das bisher einzige Verfahren, welches eine echte Kot-Harn-Trennung umsetzt. Für das Havito-System mit der PigT ist ein höherer Platzbedarf erforderlich. Zusätzlich ist es aufgrund der Baukosten derzeit noch keine gängige Methode in der Praxis.

Abb. 9 stellt dar, welche Böden bzw. Entmistungssysteme je nach Strohlänge am besten geeignet sind. Dem Langstroh sind Festmistverfahren zuzuordnen, dem Kurzstroh Kanal- bzw. Schieberentmistungsverfahren. 

Mistlagerung

Wo Stroh im Stall als Einstreu eingesetzt wird, fällt Mist an. Wie dieser gelagert werden muss, ist rechtlich geregelt. Grundsätzlich sind Mistplatten baugenehmigungspflichtig und bei der zuständigen Wasserbehörde anzuzeigen.11 Die Mistlagerung bzw. Festmistplatten sowie Sammelgruben für die Jauche fallen unter die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Sie müssen flüssigkeitsundurchlässig sein sowie chemische, thermische und mechanische Belastungen aushalten.12 Lagerkapazitäten für Festmist müssen auf den Betrieben für mindestens zwei Monate vorgehalten werden. Um mehr Spielraum zu haben, wenn beispielsweise je nach Witterung oder Seuchenlage kein Mist verbracht werden darf, sollten auf jedem Betrieb Lagermöglichkeiten für anfallende Mengen eines halben Jahres geschaffen werden (Abb. 10).13 Es eignen sich Mistlager mit zwei bis drei mindestens 20 cm dicken Seitenwänden14 und einer Wandhöhe von 2,5–3 m, da dadurch mehr Lagerkapazitäten entstehen als ohne Wände (Abb. 11).12 Auch ist durch die Wände insgesamt eine kleinere Grundfläche erforderlich, was weniger aufzufangendes Niederschlagswasser und somit geringere Kosten mit sich bringt.12,17 Zusätzlich dienen die Wände einem vereinfachten Aufladen des Mists für die Ausbringung.11 Sind keine Wände vorhanden, sind Erhöhungen an den Begrenzungen der Mistplatte oder Rinnen mit Gefälle zur Grube erforderlich, um das Abfließen von Jauche in die Umwelt zu vermeiden.11Es sollte stets eine ausreichend große und befestigte Fläche zum Rangieren und Laden vorgehalten werden. Dabei muss berücksichtigt werden, dass auch das verschmutzte Wasser der Rangierfläche nicht in die Umwelt abgeleitet werden darf, sondern in die Jauchegrube geleitet werden muss (Abb. 12).14 Es ist ausnahmslos zu sammeln und ordnungsgemäß zu beseitigen oder als Dünger einzusetzen.13

Es gibt drei Varianten von Festmistplatten (Abb. 13) und zusätzlich die Lagerung von Festmist im belegten Stall:

  1. mit Überdachung
  2. mit Jauchegrube
  3. mit Jauchewanne

Welche dieser Varianten auf einem Betrieb gewählt wird, muss betriebsindividuell bzw. je nach Genehmigungspraxis der zuständigen Behörde entschieden werden. Für Betriebe, die nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigt wurden, gilt nach der aktuellen Verwaltungsvorschrift TA Luft (Dezember 2021) eine Übergangsfrist von fünf Jahren (Fristende Dezember 2026), in denen Güllebehälter und Festmistlager abzudecken oder zu überdachen sind.

Mistlager mit Jauchebehälter besitzen keine Überdachung, weshalb sie einen Ablauf benötigen, durch den die Jauche in einen gesonderten Behälter geleitet wird (Abb. 14). Ein Gefälle mit 2 %iger Neigung zur Jaucherinne unterstützt das Abfließen von Flüssigkeiten in das Jauchelager.12,14Es eignen sich z. B. Muldenrinnen, die auch häufig bei Tankstellen verwendet werden.14 Dabei muss darauf geachtet werden, dass diese stets frei sind, sodass ein Abfluss gewährleistet ist. Eine Tauchpumpe kann Jauche vom Sammelbehälter in das Güllelager pumpen. So können Kosten und die erforderliche Größe des Sammelbehälters reduziert werden.14

Vorteilhaft bei der überdachten Festmistplatte ist, dass keine Lagerkapazitäten für Jauche vorgehalten werden müssen. Ein ausreichender Dachüberstand bietet ausreichend Schutz vor Schlagregen und vermeidet das Austreten von Jauche aus dem Mist.12 Es empfiehlt sich trotzdem, bei der Bodenplatte ein Gefälle von 2 % in Richtung Hinterseite bzw. Rückwand zu wählen. Nachteilig an der Überdachung ist, dass bei fehlender Feuchtigkeit ein langsamerer Verrottungsprozess stattfindet, wodurch der Mist pflanzenbaulich nicht so schnell verwertet werden kann.12 

Mistlager in Wannenform haben in der Regel keine Überdachung. Ein Gefälle von ca. 6 % von der Rangierfläche zum hinteren Ende der Platte sorgt dafür, dass das durch den Niederschlag entstehende Jauchewasser in einer Art Wanne aufgefangen und vom Mist aufgesogen werden kann.12 Diese Variante eignet sich insbesondere bei Mist mit hohem Trockenmassegehalt, der ohne Flüssigkeiten nur erschwert verrotten würde.11 Da das Mistlager in der Jauche steht, gelten für diese Lagerform höhere Auflagen – nämlich die des Güllebehälters.14 Nach der technischen Regel wassergefährdender Stoffe (TRwS) wird in diesem Fall ein Verdunstungswert von nur 15 % angegeben, weshalb mehr Jauchelagerplatz erforderlich ist, als tatsächlich benötigt wird.

Unter Beachtung rechtlicher Bedingungen ist auch die Lagerung von Mist im Stall zulässig. Wand- und Bodenflächen müssen dafür wasserundurchlässig sein.11

Welche Mistplatte für welchen Betrieb geeignet ist, muss individuell entschieden werden. Es kommt auf die Präferenz der Landwirt:innen, die örtlichen Gegebenheiten und die vorhandene Mechanisierung auf dem Betrieb an.11 Wie auch bei der Lagerung von Heu und Stroh müssen ausreichend Kapazitäten für den Mist vorgehalten werden. Um diesen großen baulichen Aufwand für die mittlerweile allgemein geforderte überdachte Mistplatte zu reduzieren, kann es ein großer Vorteil sein, wenn der anfallende Mist direkt in eine Biogasanlage überführt werden kann (Abbildung 14).
Wird den Tieren Heu oder Stroh lediglich als Beschäftigungsmaterial in geringen Mengen zur Verfügung gestellt, wird das meiste Material aufgenommen und es ist keine Entsorgung erforderlich, da kein Mist anfällt.

Ist in Ausnahmefällen keine Lagerung auf befestigten Flächen möglich, darf der durchrottete Mist in der Feldflur zwischengelagert werden. Ein Trockenmassegehalt von mindestens 25 % vermeidet das Entstehen von Sickersäften und ist daher einzuhalten.13 Bei weniger als 25 % Trockenmassegehalt sind Lagerstätten erforderlich, die den Jauche-, Gülle- und Sickersaftanlagen (JGS-Anlagen) entsprechen. Die Zwischenlagerung ist nur auf landwirtschaftlich genutzten Acker- und Grünlandflächen zugelassen, die eben sein sollten, um das Wegfließen des Sickersaftes zu vermeiden.13 Die Böden müssen tonig oder lehmig sein. Andernfalls ist auf beispielsweise sandigen Böden eine Unterflursicherung erforderlich, die aus Strohpacklage oder auch Tonmineralien bestehen kann.15 Sind Misthaufen in der Feldflur wasserdicht abgedeckt, dürfen sie maximal für sechs Monate bestehen. Nicht abgedeckt lediglich vier Wochen. Hier finden Sie weitere Informationen zur Lagerung in der Feldflur. 

Soll der Mist in eine Biogasanlage eingebracht werden, darf er auf Betrieben in Container oder Anhänger verbracht und zur Biogasanlage transportiert werden. Es muss ansonsten keinen speziellen Lagerraum dafür geben. Berücksichtigt werden muss, dass das Verbringen von Mist im Seuchenfall nicht gestattet ist und in diesem Fall ausreichend Lagerkapazitäten auf dem Betrieb vorhanden sein müssen. Dies ist in der Schweinepestverordnung (Stand 2020) geregelt.

Ist der Neubau einer Mistplatte geplant, sollte ein Planer herangezogen werden, der bereits Erfahrungen beim Bau von JGS-Anlagen nachweisen kann. Auch bei den landwirtschaftlichen Einrichtungen der Länder können Sie sich Unterstützung bei der Planung von Mistlagern holen. Die Expert:innen können neben der Beratung hinsichtlich der Lagerkapazitäten beispielsweise auch bezüglich der erforderlichen Abstände zu besonderen Gebieten wie Gewässern beratend zur Seite stehen.

Literatur