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Tierhaltungskennzeichnungsgesetz - die Haltungsformen im Überblick

Stand: Juni 2024

Seit dem 24.08.2023 ist das neue Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (TierHaltKennzG) in Kraft. Schweinehalter müssen sich bis zum 01.08.2024 bei der zuständigen Behörde mit ihrer Haltungsform und den Mastplätzen registrieren. Wie die Registrierung abläuft und welche Behörde in den jeweiligen Bundesländern zuständig ist, ist noch unklar (Stand: 04.06.2024).

Die Anforderungen für das staatliche Tierhaltungskennzeichnungsgesetzt unterscheiden sich von den Kriterien der Initiative Tierwohl und anderen Markenfleischprogrammen.

 In der folgenden Tabelle sind die Anforderungen für die fünf Haltungsformen dargestellt:

HaltungsformPlatzvorgabeSonstige Anforderungen
Haltungsform Stall

Entspricht der TierschutznutztierhaltungsVO:

30-50 kg: 0,5 m²

50-110 kg: 0,75 m²

Über 110 kg: 1 m²
 
  • Organisches, faserreiches Beschäftigungsmaterial
 
Haltungsform Stall + Platz

Bodenfläche:

30-50 kg: 0,563 m²

50-110 kg: 0,844 m²

Über 110 kg: 1,125 m²

 

Liegefläche:

30-50 kg: 0,3m²

50-110 kg: 0,6m²

Über 110 kg: 0,9m²

 
  • Organisches, faserreiches Beschäftigungsmaterial
  • Raufutter

Zusätzlich 3 der folgenden Elemente:

  • Kontaktgitter zu Schweinen einer anderen Gruppe
  • Trennwände innerhalb der Bucht
  • Erhöhte Ebene
  • Mikroklimabereich
  • Unterschiedliche Lichtverhältnisse
  • Scheuervorrichtungen
  • Offene Tränken für bis zu 24 Mastschweine
  • Weicher oder eingestreuter Liegebereich mit höchstens 5% Perforationsgrad
 
Haltungsform Frischluftstall

Bodenfläche:

30-50 kg: 0,7 m²

50-120 kg: 1,3 m²

Über 120 kg: 1,5 m²

 

Bodenfläche inkl. Auslauf:

30-50 kg: 0,7 m²

50-120 kg: 1,1 m²

Über 120 kg: 1,4 m²

 
  • Außenklima hat wesentlichen Einfluss auf Stallklima und
  • Unterschiedliche Klimabereiche und
  • Organisches, faserreiches Beschäftigungsmaterial

 

Oder:

  • Tiere haben jederzeit Zugang zum Auslauf
 
Haltungsform Auslauf/Weide

Bodenfläche im Stall:

30-50 kg: 0,5 m²

50-120 kg: 1 m²

Über 120 kg: 1,5 m²

 

Bodenfläche Auslauf:

30-50 kg: 0,25 m²

50-120 kg: 0,5 m²

Über 120 kg: 0,8 m²

 
  • Organisches, faserreiches Beschäftigungsmaterial und
  • Eingestreuter Liegebereich
  • Überwiegender Teil der Bodenfläche geschlossen
  • Jederzeit Zugang zum Auslauf

Oder:

  • Dauerhafte Freilandhaltung ohne festen Stall
  • Organisches, faserreiches Beschäftigungsmaterial
 
Bio

Entspricht der EU-Öko-VO

Stallfläche:

35-50 kg: 0,8 m²

50-85 kg: 1,1 m²

85-110 kg: 1,3 m²

Über 110 kg: 1,5 m²

 

Auslauffläche:

35-50 kg: 0,6 m²

50-85 kg: 0,8 m²

85-110 kg: 1 m²

Über 110 kg: 1,2 m²

Vorgaben entsprechend der EU-Öko-VO dazu gehören u.a.

  • Fütterung mit ökologischen Futtermitteln
  • Raufutter
  • Eingestreuter Liegebereich
  • Max. 50% Spaltenboden
  • Ständiger Zugang zum Auslauf (teilweise Überdachung zulässig)
 

Detaillierte Informationen finden Sie hier

Für weitere Fragen und Beratung stehen Ihnen die bekannten Ansprechpartner aus den Landesdienststellen für Landwirtschaft zur Verfügung.