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Staatliche Tierwohlkennzeichnung für Milch

Austausch der Impulsbetriebe Rind mit der Stabsstelle Nutztierstrategie zu aktuellen Themen

Die Impulsbetriebe Rind im Netzwerk Fokus Tierwohl haben stets großes Interesse an aktuellen Themen. Der Planungsstand bei der staatlichen Tierwohlkennzeichnung für die Milch waren daher Gegenstand des Austausches mit Frau Dr. Kemmerling als Vertreterin des BMEL.

Sie ist Referentin in der Stabstelle Zukunft der Nutztierhaltung und dort u.a. für fachliche Fragen und den Austausch mit unterschiedlichen Interessensgruppen zuständig. Darüber hinaus ist sie aktive Milchviehhalterin und weiß selbst sehr gut, wo der Schuh drückt. Die Herbstferien und die Maiskampagne führten zwar dazu, dass die Anzahl der anwesenden Betriebe beim Online-Austausch Mitte Oktober überschaubar blieb, aber die Fragen und Anmerkungen zu den Ausführungen der Referentin waren dafür umso zahlreicher.

Staatliche Tierwohlkennzeichnung für Milch

Eine Tierwohlkennzeichnung von staatlicher Seite wird seit mehreren Jahren angestrebt -  nicht nur für Deutschland, sondern auch auf EU-Ebene. Nach den Schweinen rückte in der Bundesrepublik nun auch das Milchvieh in den Fokus. Derzeit gibt es einen Vorschlag für einen Entwurf für ein dreistufiges Tierwohlkennzeichen, wobei für einige Punkte teilweise auch nur ein Diskussionsstand vorliegt, da noch kein Konsens gefunden werden konnte. Praktiker und Wissenschaftler, Berater und Verbände waren an der Entwicklung des Konzeptes beteiligt.

Eine verpflichtende Kennzeichnung der Lebensmittel würde eine Vergleichbarkeit der Produkte ermöglichen. „Anzustreben wäre hier ein EU-weit gültiges Label, denn so könnte eine Inlandsdiskriminierung vermieden werden“, wie Dr. Kemmerling die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie erläutert. Der Handel kennzeichnet derzeit nur die Haltungsbedingungen; das staatliche Tierwohlkennzeichen würde darüber hinausgehen, indem tierbezogene Faktoren mit einfließen. Fehlen würde nach wie vor die Auskunft über den Einsatz von Medikamenten, hier v.a. Antibiotika. Es ist aber zu erwarten, dass das Vertrauen der Verbraucher, durch die Tierwohl-Auslobung seitens der öffentlichen Hand, sehr hoch ist. Alle Kriterien müssen selbstverständlich im Rahmen eines Audits erhoben werden können.

Den Vorwurf des „Zollstock-Tierschutzes“, also der schieren Berücksichtigung von baulichen Maßen widersprach Dr. Kemmerling in ihren Ausführungen. Es müsse eine Vergleichbarkeit der Betriebe geben, daher würden z.B. Kriterien wie die Laufgangbreite, das Tier-Fressplatz-Verhältnis oder die Liegeboxendimensionierung mit herangezogen. Diese würden aber auch durch tierbezogene Faktoren ergänzt. Laut Tierschutzgesetz (§ 11 Abs. 8) ist jeder Nutztierhalter verpflichtet, anhand tierbezogener Merkmale (Tierschutzindikatoren) die Tierwohlsituation seiner Tiere zu erheben und zu bewerten. Mit der Durchführung der betrieblichen Eigenkontrolle ist ein gewisser Aufwand verbunden, um der Überprüfung des Dreiklangs aus Tiergesundheit, Tierverhalten und dem emotionalen Befinden der Tiere gerecht zu werden. Das vorgeschlagene Set der Indikatoren zur Durchführung der betrieblichen Eigenkontrolle im Rahmen eines gesetzlichen Tierwohlkennzeichens basiert auf den Ergebnissen der Projekte „Q Check“ und „EiKoTiGer".

Die Ergebnisse aus bestehenden Auditsystemen (QM-Milch, Öko-Kontrolle) könnten perspektivisch für die Beurteilung zusammengeführt werden, um Doppelkontrollen zu vermeiden. Die tierbezogenen Faktoren sollen aber für alle drei Haltungsstufen gleichermaßen erhoben, dokumentiert und beurteilt werden. Wobei bei einem Tierwohlkennzeichen - Audit primär nur das Vorhandensein der erforderlichen Unterlagen (z.B. Dokumentation der Eigenkontrolle Tierwohl) prüfen. Bei der Bewertung der Ergebnisse wird aber vollumfänglich auf die Eigenverantwortung des Berufsstandes gesetzt und davon ausgegangen, dass die verantwortlichen Personen Gegenmaßnahmen ergreifen, wenn die Erhebungen Mängel beim Tierwohl aufzeigen. Das geforderte Platzangebot je Kuh sollte in allen drei Haltungsstufen kein nicht allzu großes Problem selbst für Betriebe mit älteren Stallungen darstellen (6 m² - komplett überdacht; 7,5 m² - davon mind. 6m2 überdacht; 10,5 m² -davon mind. 8 m2 überdacht). Ein wichtiger Punkt ist auch die Qualifikation der verantwortlichen Personen. So sollen 24 Fortbildungsstunden im Bereich Tierwohl innerhalb von drei Jahren nachzuweisen sein.

Stets wurde versucht auch Kompensationsmöglichkeiten zu berücksichtigen, die es auch strukturell benachteiligten Betrieben ermöglichen sollen, sich für bessere Haltungsstufen zu qualifizieren. So wurden auch die Anbindehaltung und die sogenannten „Typenställe“ in den östlichen Bundesländern berücksichtigt. Ob und wie z.B. die Anbindehaltung eingebunden werden kann, ist noch nicht abschließend geklärt. Vorschläge wie Anbindehaltung mit 2 h Bewegung täglich an mindestens 300 Tagen im Jahr stehen ebenso im Raum wie die Vorgaben für im Ökolandbau (2 Stunden pro Woche Auslauf im Winter und 120 Tage Weide/Jahr. Dr. Kemmerling sieht perspektivisch auch die Möglichkeit des Verbotes der Anbindehaltung, zwar nicht heute oder morgen wie sie ergänzt, aber der Wille ist deutlich erkennbar. Fest steht jedoch: die höchste Tierwohlkennzeichenstufe kann ohne Weidegang nicht erreicht werden. Eine zusätzliche Kennzeichnung der Herkunft und ggf. des Bio-Standards soll einfließen.

Nach der Frage, ob es sich andeutet, dass der Lebensmitteleinzelhandel den Staat bei der Auslobung von Tierwohl für Milch überholen könnte, merkt Dr. Kemmerling an, dass es in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung keine spezifischen Regelungen für die Haltung von Milchvieh gibt, daher könne auch nicht damit geworben werden, dass etwas „über dem gesetzlichen Haltungsstandard“ ist.

Die Referentin mahnt an, mit Blick auf das Vorpreschen eines namhaften Discounters, ab 2030 nur noch Fleisch aus Außenklimahaltung zu verkaufen, die Aussagen des Handels mit Vorsicht zu beurteilen, da dieses Fleisch auch aus dem Ausland kommen kann.

Derzeit liegen die Vorschläge in den Arbeitsgruppen und dem Kompetenznetzwerk. Soviel steht laut Dr. Kemmerling fest: Der politische Wille der nächsten Regierung wird über die weitere Entwicklung der „Tierwohlkennzeichnung“ entscheiden.