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Vorgaben für Transportalter von Kälbern wird verschärft

Austausch der Impulsbetriebe Rind mit der Stabsstelle Nutztierstrategie zu aktuellen Themen

Die Impulsbetriebe Rind im Netzwerk Fokus Tierwohl haben stets großes Interesse an aktuellen Themen. Die gesetzlichen Änderungen der Tierschutztransportverordnung, die im Juni 2021 angekündigt wurden, waren daher unter anderem Gegenstand des Austausches mit Frau Dr. Kemmerling als Vertreterin des BMEL.

Sie ist Referentin in der Stabstelle Zukunft der Nutztierhaltung und dort u.a. für fachliche Fragen und den Austausch mit unterschiedlichen Interessensgruppen zuständig. Darüber hinaus ist sie aktive Milchviehhalterin und weiß selbst sehr gut, wo der Schuh drückt. Die Herbstferien und die Maiskampagne führten zwar dazu, dass die Anzahl der anwesenden Betriebe beim Online-Austausch Mitte Oktober überschaubar blieb, aber die Fragen und Anmerkungen zu den Ausführungen der Referentin waren dafür umso zahlreicher.

Vorgaben für Transportalter von Kälbern wird verschärft

Die in der Tierschutztransportverordnung  bestehende 14-Tage-Regelung für das Transportverbot von Kälber wurde auf den 28. Lebenstag erhöht. Ein Eingabe aus Niedersachsen hat den Ball wohl ins Rollen gebracht und die Anhebung der Altersgrenze in die Vorlage schreiben lassen. Als Begründung wird die immunologische Lücke angeführt. Das bedeutet, dass sehr junge Kälber große gesundheitliche Probleme durch den abklingenden Schutz der Biestmilch und die noch unzureichende eigene Immunabwehr bekommen können, wenn sie in diesem Zeitraum transportiert oder umgestallt werden. Abgezielt wird hier v.a. auf den Transport männlicher Kälber aus Milchviehbetrieben, die teils lange Strecken bis zum Mastbetrieb transportiert werden. Da noch vor der Sommerpause und den Neuwahlen im September zahlreiche Gesetze und Verordnungen innerhalb weniger Sitzungen verabschiedet werden sollten, musste es wohl schnell gehen. In der im Mai vorgestellten Verordnung zur Änderung der Tierschutztransportverordnung war die Anhebung der Altersgrenze nicht aufgeführt, sie findet sich erstmals in der Empfehlung des Ausschusses für Agrarpolitik und Verbraucherschutz vom 11.06.2021. Der Hintergrund ist, dass wohl auch auf EU-Ebene über eine Anhebung des Mindestalters für den Transport von Kälbern beraten wird. Die Empfehlung wurde im Bundesrat, trotz der bekannten, weitreichenden Konsequenzen übernommen. In der Begründung wurden explizit auf die erheblichen Auswirkungen für die landwirtschaftlichen Betriebe und Strukturen hingewiesen und eine Übergangszeit von einem Jahr empfohlen. Das Ende der Übergangsfrist für die praktische Umsetzung auf den Betrieben wurde, mit Blick auf die fehlenden Stallkapazitäten für die verlängerte Haltungsdauer auf dem Herkunftsbetrieb und die damit einher gehenden Probleme, auf den 1. Januar 2023 terminiert.

Ob die Länder Anträge zu möglichen Sonderregelungen (z.B. Herabsetzen des Alters für kürzere Strecken) stellen werden, ist derzeit noch nicht absehbar. Darüber hinaus arbeitet das Thünen-Institut derzeit an einer Folgenabschätzung. Es wird aber im Hintergrund daran gearbeitet, entsprechende Förderprogramme aufzusetzen, um die Errichtung von zusätzliche Stallkapazitäten für den längeren Verbleib der Kälber auf dem Haltungsbetrieb zu erleichtern. So ist eine AFP-Förderung denkbar, die dann für die anstehende Förderperiode 2022 zum Zug kommen könnte. Der Einsatz von mobilen Systemen, wie z.B. Gruppeniglus oder Zeltlösungen, ist eine denkbare Übergangslösung für Betriebe, die sich keinen Neu- oder Umbau leisten können. Tatsächlich kommen aber auch hier wieder Fragen auf, wenn kein befestigter Untergrund als Standort zu Verfügung steht.

Festgehalten werden kann, dass es kein Zurück in der Altersfrage geben wird und lediglich die Fördermöglichkeiten und die praktische Umsetzung auf den Betrieben nun noch offen sind.

Autorin: Gudrun Plesch, FiBL Deutschland e.V.